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Rechte und Pflichten beim Wohnungskauf


Von Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH

Juber & Schlinghoff Immobilien über die rechtlichen Aspekte der Eigentümerschaft
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Käufer von Eigentumswohnungen erwerben rein rechtlich gesehen neben der Wohnung und weiterem Sondereigentum ebenfalls einen Anteil am Haus und am Grundstück. Jürgen Juber, Geschäftsführer von Juber & Schlinghoff in Leverkusen, informiert über die Rechte und Pflichten, die mit einem Wohnungskauf verbunden sind.

"Durch den Kauf einer Eigentumswohnung werden die neuen Besitzer automatisch zu Mitgliedern der ‚Eigentümergemeinschaft‘", erklärt Jürgen Juber. "In dieser Versammlung haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz in der Regel alle Mitbesitzer das gleiche Stimmrecht", so der Immobilienexperte weiter. "Über sein Sondereigentum, zu dem die Wohnung sowie gegebenenfalls die dazugehörige Garage und der Keller zählen, kann der Eigentümer weitgehend frei verfügen. Einige Veränderungen, die z. B. das äußere Erscheinungsbild des Objektes verändern – wie beispielsweise die Anbringung von Markisen – oder eine Nutzungsänderung beinhalten, sind unter Umständen von einer Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft abhängig. Hier ist im Einzelfall die Teilungserklärung der Gemeinschaft zu prüfen", weiß Jürgen Juber. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist gegebenenfalls auch die Zustimmung des Hausverwalters erforderlich.

Die Rechte von Wohnungseigentümern ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der Gemeinschaftsordnung, die Bestandteil des Kaufvertrags ist. "Die Gemeinschaftsordnung regelt zusammen mit der Teilungserklärung das Miteinander der Eigentümer sowie die geltenden Abrechnungs- und Verteilungsschlüssel von Kosten und gibt darüber hinaus Auskunft darüber, welche Teile einer Wohnung zum Gemeinschaftseigentum und welche Elemente zum Sondereigentum zählen", erklärt der erfahrene Immobilienfachmann.

Genau wie private Einfamilienhäuser müssen auch Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen baulich unterhalten und gepflegt werden. Zu diesem Zweck wird eine Instandhaltungsrücklage von der Eigentümerschaft gebildet, in die von jedem Besitzer monatlich ein bestimmter Betrag eingezahlt wird. Dann entscheiden die Mitglieder der Eigentümerversammlung darüber, welche Modernisierungen oder Reparaturen durchgeführt werden müssen und wie die finanziellen Mittel verteilt werden. Zudem müssen auch die Kosten für eventuell eingesetzte Verwalter berücksichtigt werden. Da Wohnungseigentümer für etwaige Instandhaltungsmaßnahmen an der eigenen Wohnung selbst aufkommen müssen, rät Jürgen Juber, regelmäßige Rücklagen zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen zu bilden. Der Immobilienfachmann und sein erfahrenes Team beraten Immobilienkäufer ausführlich zu den Rechten und Pflichten, die mit ihrem Wohnungskauf verbunden sind und zahlreichen weiteren Faktoren, die beim Eigentumserwerb relevant sind. "Wir unterstützen Kaufinteressenten dabei, alle notwendigen Informationen zu beschaffen und auch zu verstehen – denn nur so ist sichergestellt, dass bei Kauf einer Eigentumswohnung alle wichtigen Fragen geklärt wurden", so der erfahrene Immobilienprofi.

Weitere Informationen zu Eigentumswohnung Leverkusen und zu Immobilienmakler Leverkusen sind unter www.juber-schlinghoff-immo.de erhältlich.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Jürgen Juber (Tel.: (0214) 206499855), verantwortlich.

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