DVGW - geprüft, was ist das , warum in Ihrem Haus
Von KWW Wasserenthärtungsanlagen
Der DVGW (= Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) überprüft Anlagen auf Antrag des Herstellers, ob diese bestimmte Kriterien erfüllen. Neben allgemeinen sicherheitstechnischen Belangen wird für DVGW-geprüfte Enthärtungsanlagen gefordert, dass sie mindestens zu 80% wirksam sind, dass ein Verkeimungsschutz vorhanden ist und dass ein Rückfluss von aufbereitetem und enthärtetem Wasser in das öffentliche Wasserleitungsnetz nicht möglich ist.
Die Prüfung auf Wirksamkeit ist deswegen wichtig, weil es auf dem Markt eine Reihe von Verfahren gibt, die angeblich ein Verkalken von Rohrleitungen etc. verhindern sollen. An erster Stelle wären hier Magnetverfahren zu nennen. Solche Anlagen liefern wir nicht, da wir nicht von der Wirksamkeit überzeugt sind.
Der vom DVGW geforderte Keimschutzmodus ist im Prinzip eine gute Idee, in der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass hin und wieder (insbesondere bei Altbauten) unangenehme Geschmacksveränderungen auftreten können. Der Keimschutz wird durch Elektrolyse erreicht, indem eine Elektrode das Natriumchlorid der Solelösung in seine Bestandteile Chlor und Natrium aufspaltet. Mit dem Chlor wird die Anlage dann automatisch entkeimt, wenn nach drei Tagen kein Wasser entnommen wurde. Somit wird eine Überkonzentration an Keimen verhindert. Im Anschluss an den Entkeimungsvorgang wird die Anlage dann gründlich gespült.
Die Rückflusssperre besitzen in der Regel nur DVGW-geprüfte Anlagen. Bei allen anderen Anlagen ist ein Rohr- bzw. Systemtrenner zwingend erforderlich. Der Preisvorteil der nicht DVGW-geprüften Anlagen kann damit unter Umständen zunichte gemacht werden. Ein Rohrtrenner ist ab ca. 300 EUR zu haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie mit DVGW-geprüften Anlagen auf der sicheren Seite sind, gleichwohl Sie diese Sicherheit natürlich auch bezahlen müssen.
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