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Röntgenfilmentsorgung: Seriöse Angebote erkennen


Von Schmidt + Kampshoff GmbH

Die sichere Entsorgung von Patientenakten fängt bei der Prüfung des Ankaufsangebotes an

 

Bremen, 25. November 2015 Ende des Jahres erhalten Arztpraxen und Krankenhäuser verstärkt Angebote über den Ankauf und die Entsorgung ihrer alten Röntgenfilme. Auch während der hektischen Vorweihnachtszeit sollten diese Angebote – und die Seriosität des Entsorgungsunternehmens im Allgemeinen – sorgfältig überprüft werden. Denn wenn sensible Patientendaten durch unseriöse Entsorger an die Öffentlichkeit gelangen, drohen der auftraggebenden Praxis oder Klinik empfindliche Geldstrafen: Medizinische Einrichtungen sind in Deutschland durch die gesetzliche Verwertungspflicht für eine fach- und datenschutzgerechte Entsorgung ihrer Patientenakten verantwortlich. Zertifizierte Dienstleister stellen dementsprechend bereits in ihren Ankaufsangeboten wichtige Kriterien zur ordnungsgemäßen Röntgenfilmentsorgung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) heraus.

 

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Professionelle Ankaufsangebote zur Röntgenfilmentsorgung enthalten in der Regel immer einen Hinweis auf die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Der außerordentlichen Fachkompetenz, gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu entsorgen, können sich Praxen und Kliniken damit sicher sein. Mit einem kurzen Anruf beim jeweiligen Zertifizierer sollten die vorgelegten Zertifikate dennoch auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüft werden.

Weiterhin muss in Angeboten die garantierte Datensicherheit von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung herausgestellt sein. Dafür kommen abschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB) zum Einsatz, die von sicherheitsüberprüften und auf den Datenschutz (§5 BDSG) verpflichteten Mitarbeitern in BDSG-konformen Spezialfahrzeugen transportiert werden. Große und etablierte Entsorgungsunternehmen bieten darüber hinaus zusätzliche Services wie eine kostenfreie Anfahrt und Sortierung der Filme oder die Gratis-Archivräumung und das kostenfreie Vernichtungszertifikat an.

 

„Indizien für unseriöse Geschäftspraktiken sind kleingedruckte und schwer lesbare Absätze unter den Angeboten“, so Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin der Schmidt + Kampshoff GmbH. Darin könnten sich zusätzliche Kosten und zeitliche Vertragsbindungen verstecken. „Außerdem sind Werbung mit Barzahlung und Wiegen der Röntgenbilder vor Ort Verkaufsargumente von Entsorgern, die das schnelle Geschäft versprechen, aber meist am Finanzamt vorbei wirtschaften. Gutgläubige Kunden werden mit den ungenauen Messergebnissen um ihre rechtmäßige Vergütung gebracht“, warnt Moreno weiter. Um bei der Röntgenfilmentsorgung alles richtig zu machen, müssen sich Praxen und Kliniken im Vorfeld genau informieren und maximale Transparenz bei allen Entsorgungsschritten einfordern. Mit Abholbeleg und Vernichtungszertifikat dokumentieren zertifizierte Dienstleister die Verwertung nachvollziehbar und lückenlos.

 

Medizinische Archive werden in der Regel im vierten Quartal eines Jahres auf auszusortierende Patientendaten überprüft. Alle Informationen zur Röntgenfilmentsorgung finden Sie auf den Websites www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de

 

Kontakt:
Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen,
Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm@schmidtentsorgung.de

Pressekontakt:
Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig,
Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Monica Calvo Moreno (Tel.: +49 421 835 444 0), verantwortlich.

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