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IfKom: Beim EU-Datenschutzkompromiss überwiegen die Vorteile


Von IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.

Die Einigung der EU-Gremien auf eine Datenschutzgrundverordnung ist zu begrüßen. Die neuen Regelungen haben Vor- und Nachteile.
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Die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßen die Einigung der Europäischen Institutionen auf einen hohen einheitlichen europäischen Datenschutzstandard. Das Zustimmungsrecht, das Informationsrecht, das Recht auf Datenlöschung sowie das Marktortprinzip sind wichtige Pfeiler eines wirksamen Datenschutzes. Da die geplante Verordnung EU-weit gelten wird, ist auch eine einheitliche Wettbewerbssituation der Wirtschaft gegeben.

Allerdings sieht der jetzige Kompromiss-Entwurf auch stärkere Auflagen für Unternehmen vor. Diese dürfen Daten, die sie für einen bestimmten Zweck erhalten, nicht ungefragt weitergeben oder für andere Zwecke nutzen. Außerdem wird es künftig Berichtspflichten für Firmen bei Datenpannen geben. Unternehmen müssen zudem beim Umgang mit sensiblen Daten vorab die Folgen abschätzen. Diese Pflichten machen aus der Datenschutzverordnung jedoch noch lange kein "bürokratisches Monster", wie es aus Unternehmensverbänden heißt. Dennoch plädieren auch die IfKom dafür, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft nicht zu überziehen, nach einer ersten Praxisphase den Nutzen der beabsichtigten Vorschriften zu untersuchen und möglicherweise nicht wirksame oder nicht notwendige Auflagen wieder abzuschaffen. Dies muss insbesondere im Hinblick auf den globalen Wettbewerb zwischen Europa, Amerika und Asien erfolgen.

Die Ingenieure für Kommunikation sehen, bezogen auf die rasante Entwicklung der Digitalisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen, dennoch einen wichtigen Meilenstein als erreicht an. Geschäftsmodelle, die auf der Erhebung von Daten beruhen sowie so genannte Big-Data-Anwendungen, also Technologien für die hochskalierbare Erfassung, Speicherung und Analyse polystrukturierter Daten, können sich nunmehr in einem EU-einheitlichen Rechtsrahmen entwickeln. Für viele Anwendungen sind jedoch auch anonymisierte oder pseudonymisierte Daten ausreichend, aus denen sich keine Rückschlüsse auf konkrete Nutzer ziehen lassen.

Die IfKom haben sich stets für eine zügige Vereinbarung über einen einheitlichen europäischen Datenschutz auf hohem Niveau eingesetzt, da sich Vertrauen in eine moderne Technik nur herstellen lässt, wenn alle Nutzer überblicken können, welche Risiken sie eingehen und wissen, welche Daten von ihnen ausgewertet werden. Mit der jetzigen Einigung auf eine EU-Datenschutzgrundverordnung wird die Souveränität des Einzelnen über seine Daten gestärkt. Zudem muss jeder, der in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, auch das EU-Datenschutzrecht beachten. Nun liegt es auch an den einzelnen Nutzern, wie viele Daten sie über sich an wen bekannt geben. Mit der formalen Verabschiedung der jetzt gefundenen Lösung wird im Frühjahr 2016 gerechnet.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Heinz Leymann (Tel.: 0231 93699329), verantwortlich.

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