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Die Angebote der Sterbekassen sind ein ewig junger Evergreen


Von Solidar Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG

Solidar: Auf den Inhalt kommt es an!
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Zum Jahresstart 2016 hat in der Versicherungsbranche ein neues Zeitalter begonnen. Völlig unbemerkt für den Endverbraucher mussten sich die großen Versicherungsgesellschaften auf die komplett neuen Regeln der Versicherungsaufsicht einstellen. Das große Schlagwort heißt hier: solvency II. Das hat viele praktische Auswirkungen bis hin zur kompletten Neugestaltung von Versicherungsprodukten insbesondere im Bereich der Lebensversicherung. Das hat erhebliche Konsequenzen für Kunden, die sich für den Neuabschluss einer Lebensversicherung interessieren. Im Folgenden sollen die Auswirkungen auf eine Sterbegeldversicherung untersucht werden. Sterbeversicherungen sind kleinere Lebensversicherungspolicen mit der Besonderheit, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung mit Eintritt des Todesfalles fällig wird, eine Auszahlung im Erlebensfall ist in der Regel nicht vorgesehen. Mit der fälligen Versicherungsleistung werden die Bestattungskosten bezahlt, bei guten Versicherungsverträgen bleibt darüber hinaus noch etwas für die Erben zur Auszahlung übrig.
Solche Versicherungsverträge haben sehr lange Laufzeiten. Bei der SOLIDAR-Sterbekasse sind Neukunden im Durchschnitt 45 Jahre alt. Bei einer Lebenserwartung von mindestens 85 Jahren laufen diese Verträge somit 40 Jahre und länger. Unter den neuen aufsichtsrechtlichen Bedingungen müssen solche langfristigen Verträge seitens der Versicherungsgesellschaft in deren Bilanz mit mehr Eigenkapital unterlegt werden als dies früher der Fall war. Dies hat zur Folge, dass sich der Markt aktuell stark verändert. Im Fall der Sterbegeldversicherung gibt es seit Jahresanfang eine Zweiklassengesellschaft. Einerseits gibt es die großen und bekannten Versicherungskonzerne, die mit den Anforderungen von solvency II konfrontiert sind und deutlich reagiert haben. Deren Sterbegeldtarife sind für den Neukunden wesentlich teurer und damit unattraktiv geworden. Es ist zu erwarten, dass die Verbraucherschützer diesen Ball aufnehmen werden, und sich in ihren früheren Urteilen zum "Groschengrab Sterbegeldversicherung" bestätigt sehen. Manche Versicherungskonzerne wie die Generali bieten das Produkt der klassischen Sterbegeldversicherung erst gar nicht mehr an und haben es aus Ihrem Katalog gestrichen. Doch Vorsicht! Im Vertrieb bietet dieser Versicherungskonzern weiterhin die "Hinterbliebenenvorsorge" an. Doch beinhaltet dies nicht mehr eine kapitalbildende Sterbegeldversicherung, sondern eine reine Risikolebensversicherung, die mit Erreichen des kalkulierten Ablaufdatums (z.B. 65. Geburtstag) ohne Kapitalzahlung erlischt.
Den Gegenpol zu den Versicherungskonzernen bilden die traditionellen deutschen Sterbekassen, die weiterhin ihre Produkte zu den guten alten Bedingungen anbieten, da sie nicht unter die Regeln von solvency II fallen. Deren Tarife sind i.d.R. für den Kunden wesentlich günstiger, als z.B. von Allianz, Ideal, Hansemerkur, Monuta und Co. Darüber hinaus sind die Angebote der Sterbekassen wesentlich rentabler, was in den außerordentlich hohen Überschussbeteiligungen zum Ausdruck kommt. Häufig kommt bei den gut geführten Sterbekassen wie z.B. Solidar, VKH oder GeBeIn das Doppelte der ursprünglich abgeschlossenen Versicherungssumme zur Auszahlung. Von solchen Relationen können die Kunden der zuvor genannten Versicherungskonzerne nur träumen. Also aufgepasst: Auf den Inhalt, nicht auf die Verpackung kommt es an. Die großen Konzerne geben viel Geld für die Verpackung aus, das sieht man an den immens teuren Werbekampagnen und Vertriebsprovisionen. Die Kunden der Sterbekassen können sich dagegen über die inneren Werte und guten Ablaufleistungen ihrer Sterbegeldpolice freuen. Die Angebote der Sterbekassen sind nicht nur ein unschlagbarer Klassiker, sondern spätestens seit Jahresanfang auch ein ewig junger Evergreen!




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Klaus Reimann (Tel.: 0234964420), verantwortlich.

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