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Existenzangst – Wenn der Staat Sie mit den Existenzrisiken alleine lässt!


Von DUK Versorgungswerk e.V.

Berlin, 04.03.2016. Altersarmut und Berufsunfähigkeit sind existenzdrohende Gefahren bei denen der Gesetzgeber das Ausmaß der Versorgungslücken nicht mehr trägt. Die tatsächlichen Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind erschreckend. Für die Erhaltung des Lebensstandards muss in Zukunft verstärkt privat vorgesorgt werden, hierauf weisen akut Verbraucherzentralen, die gesetzliche Rentenversicherung und auch der Arbeitgeber hin.

 

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Dass die Renten nicht reichen werden, ist seit 30 Jahren bekannt. Nun gehen immer mehr Rentner und auch junge berufsunfähige Menschen, die am Existenzminimum leben, an die Presse. Sie fühlen sich vom Staat ausgenutzt und im Stich gelassen. Verständlich, denn suggeriert wird den Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Zuge des Berufslebens, dass sie sich auf den Staat , der sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit oder Altersarmut auffängt, verlassen können. Das tut er auch, jedoch nur auf Hartz-IV-Niveau. Seit dem 16. Lebensjahr Vollzeit gearbeitet und nur 2 Jahre für die Erziehung des Kindes nach der Geburt ausgesetzt: für eine aktuelle Rentnerin ist eine Rente in Höhe von ca. 875 Euro zu erwarten! Über 1000 Euro weniger als vor Rentenantritt. Eine spürbare Versorgungslücke, vor der Gesetzgeber und auch Arbeitgeber frühzeitig gewarnt haben. Es wird auch nicht besser, sondern im Zuge der Inflation und des demografischen Wandels nur noch schlimmer. Eine alleinstehende Rentnerin kann ihren Lebensstandard nicht mehr halten und muss nun für maximal 400 Euro eine andere Wohnung suchen. Fast ein halbes Jahrhundert Arbeit und trotzdem erwartet die Rentnerin die Altersarmut. Da kann sich wirklich nur der freuen, der noch nie gearbeitet hat und am Ende genau so viel vom Staat bekommt. Das ist nur ein aktuelles Beispiel. Auch beim Verlust der Arbeitskraft wird einem das Ausmaß der Versorgungslücke erst dann bewusst, wenn der Fall eintritt oder es einen aus dem Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis trifft, da schließlich jeder 3. Berufstätige vor seinem Rentenalter berufsunfähig wird. Dieses Existenzrisiko sollte man bereits im jungen Alter absichern. Relativ wenig Berufstätige wissen, dass es vom Gesetzgeber überhaupt keine Berufsunfähigkeitsrente für die gibt, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten, wenn überhaupt, lediglich eine Rente wegen Erwerbsminderung, vorausgesetzt Sie können in keinem Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr arbeiten.

 

Wie soll man sich vor diesen Risiken schützen? Vor allem bei der Fülle an Berufsunfähigkeitsabsicherungen und Altersvorsorgeprodukten auf dem freien Markt. Wenn es bereits zwickt und zwackt schließen Versicherer einen für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung aus oder die Beiträge sind so hoch, dass einem die Kinnlade runterfällt. Und wie soll man für das Alter sparen, wenn am Ende des Monats nichts mehr auf dem Konto ist?

 

Der stellvertretende Vorsitzende des DUK Versorgungswerks e.V., Ulrich J. Pfaffelhuber, erkannte diese Schieflage früh genug und setzte einen entsprechenden Meilenstein, der heute vielen Rentnern Existenzängste erspart und vielen Berufstätigen das Risiko der Berufsunfähigkeit über eine Entgeltumwandlung abdeckt. Mit Vorsprung deckt der Dachverband der Unterstützungskassen deutscher Krankenhäuser e.V. genau diese Risiken ab. Täglich schützen sich immer mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den DUK e.V. –  was darauf hoffen lässt, dass auch andere Berufsgruppen noch rechtzeitig diese Vorsorge treffen. Gerade die Absicherung für das Alter, durch die Ersparnisse von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, ist gerade in der Niedrigzinsphase zu empfehlen. Und auch die Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsfragen ist ein wichtiges Instrument der Existenzsicherung für Berufstätige.

 



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