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Vorsicht beim Immobilien anbieten - Abmahnungen wegen fehlender Energieausweis-Angaben im Umlauf


Von Immoticket24.de GmbH

Laut IVD-Angaben haben schon 400 Makler, Verkäufer, Verwalter und Eigentümer wegen möglicher Verstöße gegen §16a EnEV Abmahnungen auf Grund fehlender Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erhalten.
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Jener Paragraph besagt, dass in sämtlichen Immobilienanzeigen folgende Angaben aus dem Energieausweis Pflicht sind: Ausweistyp (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis), Baujahr der Immobilie, Energiekennwert, Heizungsart, wesentlicher Energieträger sowie die Energieeffizienzklasse (sofern der Energieausweis ab dem 01.05.2014 erstellt wurde).

Mittlerweile liegen bereits erste gerichtliche Urteile hierzu vor: So hat das Landgericht Gießen im Oktober 2015 die Frage, ob die fehlenden Angaben im Immobilieninserat eines Makler eine Pflichtverletzung darstellen, verneint. Demgegenüber hat jetzt das Landgericht Würzburg genau andersherum entschieden.

In jenem Würzburger-Fall hatte die die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Makler abgemahnt, welcher zwei Immobilienanzeigen ohne die vorgeschriebenen EnEV-Pflichtangaben aufgegeben hatte. Als Begründung gaben die Richter an, dass sich jener Makler wettbewerbsrechtlich unlauter verhalte, da er Verbrauchern wesentliche Informationen über umweltrelevante Aspekte der Immobilie vorenthalte - dieses Urteil ist bereits rechtskräftig!

Da bislang noch kein höherinstanzliches Urteil vorliegt und die Landgerichte unterschiedlich darüber entscheiden, rät der Immobilienverband Deutschland (IVD) präventive Maßnahmen zu treffen. Es genügt dauerhaft nicht der Hinweis "Energieausweis ist in Vorbereitung", wenn sich an diesem Status wochenlang nichts ändert.

Falls noch kein Energieausweis vorliegt, sollten Anbieter vielmehr spätestens vor der beabsichtigten Veröffentlichung eines Immobilieninserates diesen erstellen. Um möglichst zeitnah an einen Energieausweis zu gelangen, können Energieausweise auch online erstellt werden.

Online erstellte Energieausweise, wie sie beispielsweise die Website www.energieausweis-online-erstellen.de anbietet, sind genauso rechtsgültig wie aufwendig vor Ort erstellte Energieausweise.

Das entscheidende Merkmal zur Erlangung der Gültigkeit ist die Registriernummer, welche sich rechts oben auf dem Energieausweis befindet (siehe Bild). Diese Nummer wird beim Deutschen Institut für Bautechnik angefordert und mit dieser ist jeder Energieausweis eindeutig identifizierbar.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Christian Esch (Tel.: 02654-8801199), verantwortlich.

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