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Biogasrat fordert Ausschreibungsregelungen für Biogas und Biomethan - jetzt!


Von Biogasrat+ e. V.

EEG 2016 muss erneuerbarer Energie aus Biomasse eine Zukunft geben

Berlin, 15.04.2016. „Der offizielle Referentenentwurf zum EEG 2016 ist für die Bioenergiebranche eine große Enttäuschung“, bedauert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., „Wir haben seit Monaten in allen Diskussionen, deutlich gemacht, dass ein faires Ausschreibungsmodell für Biomasse mit Inkrafttreten des EEG 2016 für die Zukunft der Branche unverzichtbar ist.“ Der Biogasrat+ lehnt die geplante Regelung der Ausschreibung für Biogas und Biomethan über eine Verordnungsermächtigung weiterhin entschieden ab.

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„Auch wenn das Bundeswirtschaftsministerium nun eine Umsetzung der Verordnungsermächtigung noch in dieser Legislaturperiode ankündigt, gibt uns das nicht den dringend benötigten sicheren gesetzlichen Rahmen und die Planungssicherheit für eine Weiterentwicklung der Branche.“ Die Ausschreibung für Biomasse muss jetzt im EEG 2016 geregelt werden, mit Beginn der Ausschreibungen zum 01.01.2017.

Als unzureichend wertet der Verband auch den bislang vorgesehenen Ausbaupfad für Biomasse von 100 MW Brutto pro Jahr.  „Faktisch ist das ein klarer Rückbaupfad für Biomasse. Um der Branche ein moderates wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, fordern wir ein Ausschreibungsvolumen von 100 MW netto pro Jahr allein für Neuanlagen sowie eine Sicherung für Bestandsanlagen und die Erweiterung von Bestandsanlagen mit dem Ziel die bestehende Leistung zu erhalten“, so Hochi.

Scharf kritisiert der Biogasrat auch die im Referentenentwurf genannte Gebotshöchstgrenze von 14,88 Cent/kWh für Biomasse, die im Fall der Umsetzung der Verordnung für die Ausschreibung von Biomasse gelten soll: „Ein wirtschaftliches Agieren der Marktbeteiligten und damit ein Zubau von Neuanlagen ist bei dieser Gebotshöchstgrenze völlig unrealistisch“, betont Hochi und fordert, die Gebotshöchstgrenze wettbewerblich zu ermitteln und nicht willkürlich politisch festzuschreiben.

„Es bedarf substantieller Änderungen im vorliegenden Referentenentwurf damit Biogas und Biomethan weiterhin ihren erheblichen Beitrag für den Erfolg der Energiewende leisten können. Wir setzen auf die Unterstützung der Parlamentarier und der Bundesländer im weiteren Gesetzgebungsverfahren“, so Hochi.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100



Kommentare


Martin Bruckmeier (Vertrieb und Errichtung von Gülle und Biogastechnik)
Wenn es zu der Umsetzung des Referentenentwurf kommt, ist ein Untergang der Branche gezeichnet gerade mit der Regelung der Obergrenzen im Ausschreibungsverfahren.
Nur gemeinsam sind wir Stark und können was bewegen, es sollte sich die Gesamte Biogasbranche zusammenschließen und mit der gleichen Forderung an die Politik herantreten Betreiber sowie auch die ganze Biogas Lobby.
----es wäre auch Super wenn alle Anlagenbtreiber und auch die Beschäftigten der Biogasbranche in Berlin eine Kundgebeung vor dem Bundes Wirtschaftsministerium BMWI besonderes vor Herr Gabriel und der Bundeskanzlerin unter der Woche nicht am Wochenende wie in der letzten EEG Novelle von 2014 zusammen kommen würden! (15.04.2016, 16:58 Uhr)
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Karin Retzlaff (Tel.: +49 30 206 218 100), verantwortlich.

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