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EEG 2016 - Ausschreibung für Biomasse muss jetzt geregelt werden


Von Biogasrat+ e. V.

Biogasrat appelliert an Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder

Berlin, 12.05.2016. „Die Energiewende wird ohne ein Zusammenspiel aller erneuerbaren Energien nicht gelingen! Fluktuierende Energieerzeugung aus Wind und Sonne muss durch eine gesicherte, zeitlich und räumlich entkoppelte Energieversorgung aus Biogas und Biomethan flankiert werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass Biomasse jetzt ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren im EEG 2016 erhält!“ Mit diesem eindringlichen Appell wendet sich Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., an die heute tagende Ministerpräsidentenkonferenz der Länder.

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Im aktuellen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016), bleibt die Stromerzeugung aus Biomasse bislang weiterhin außen vor und soll lediglich im Rahmen einer Verordnungsermächtigung geregelt werden. Das lehnt der Biogasrat+ e. V. ab und bittet die Länder, im EEG 2016 für ein faires Ausschreibungsmodell Biomasse einzutreten. „Damit der Mehrwert von Biomethan und Bioenergie als verlässlicher grüner Energielieferant sowohl im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt weiterhin zur erfolgreichen CO2-Minderung genutzt werden kann, muss die bestehende Anlagenleistung erhalten bleiben und ein Zubau von Neuanlagen gewährleistet sein, dafür benötigen wir einen Ausbaupfad von 100 Megawatt netto pro Jahr“, fordert Hochi. „Zudem brauchen wir verlässliche, einfache und tatsächlich wettbewerbliche Regelungen im EEG 2016, die EU-konform sind, das heißt ohne eine Differenzierung nach Leistungsklassen oder Einsatzstoffen.“

Der Biogasrat+ e. V. hatte sich frühzeitig in der Diskussion um das EEG 2016 mit Vorschlägen für ein einfaches und transparentes Ausschreibungsmodell zu Wort gemeldet und diese in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf nochmals begründet. Der vorgeschlagene flexible Einsatz von Substraten und eine leistungsklassenunabhängige Vergütung fördern den Wettbewerb und ermöglichen den Anlagenbetreibern marktwirtschaftliches Handeln. „Wir brauchen Planungs-sicherheit und stabile Rahmenbedingungen mit einer Ausschreibung für Bioenergie im EEG 2016, um weiterhin als verlässlicher Systemdienstleister einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung zu leisten.“

Die Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf steht zum Download bereit unter: http://www.biogasrat.de/index.php/presse-downloads/category/29-eeg-2016

Kurzinformation Biogasrat+ e.V. Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Karin Retzlaff (Tel.: +49 30 206 218 100), verantwortlich.

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