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Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Was Sie als Darlehensnehmer wissen müssen!


Von Baufi-Spezialisten

Am 18. Februar verabschiedete der Bundestag die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (kurz Wokri), die am 21. März 2016 in Kraft getreten ist. Betroffen sind im wesentlichen Immobiliardarlehen.

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In diesem und den folgenden Artikeln informieren wir ausführlich zu diesem Thema aus Sicht eines beratenden Vermittlungsunternehmens (Baufi-Spezialisten aus Achern)

Die wesentlichen Vorteile der Wokri sind die Mechanismen die zu einem verbesserten Verbraucherschutz führen. Obgleich die Ziele der Wokri nach Ansicht der Baufi-Spezialisten aus Achern nicht gänzlich erreicht wurden, begrüßen sie deren Einführung. Einer besseren Aufklärung und Beratung wird nun mehr per Gesetz Rechnung getragen. Gute Vermittlungsunternehmen und Banken haben jedoch auch bereits vor Einführung des Gesetzes auf diesem Niveau beraten.

Die Bonitätsprüfung ist nun strenger geworden. So erhöhen einige Banken die tatsächliche Monatsrate um bis zu ca. 50% und rechnen in der Haushaltsrechnung mit dieser fiktiven höheren Rate. Insbesondere der Mittelstand, bei dem bisher in meisten Fällen eine Finanzierung dargestellt werden konnte, fällt nun durch dieses Raster. Weiterhin möchte der Gesetzgeber auch sicherstellen, dass der Kapitaldienst der Finanzierung bei Eintritt in die Rentenphase getragen werden kann. Aufgrund der jedoch in der Regel bescheidenen Renten und des Ansatzes der Rentenhöhe durch die Banken, einem fiktiven deutlich höheren Zinssatz (zumindest nach heutigem Stand) kommt es in nicht wenigen Fällen zu Unterdeckungen. Einige Banken beginnen bereits diesem Umstand Rechnung zu tragen und passen deren Kriterien an. So werden z.B. notwendige Haushaltsüberschüsse reduziert.

Ein guter Berater kann hier in vielen Fällen weiterhelfen. Die Baufi-Spezialisten aus Achern zeigen Möglichkeiten auf, wie der Gesetzeslage entsprochen und dennoch eine Finanzierung darstellbar gemacht werden kann. In Fällen guter Bonität die standardmäßig rot gescored werden, ist dann nur noch eine Feinjustierung der entsprechenden Stellschrauben erforderlich.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Siegfried Ockenfuß (Tel.: 078418389001), verantwortlich.

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