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Entspannt in die Kontrolle


Von eh-Systemhaus OHG

Unterweisung und Kontrolle des Fahrpersonals im korrekten Gebrauch des digitalen Tachografen sind seit März Pflicht – Softwareprogramm TachoPlus erleichtert Überprüfung

Krauchenwies, den 20. Mai 2016

Die neue EU Tachografen-Verordnung VO (EU) 165/2014 sorgt für Aufregung 

in der Branche: Um Verstößen bestmöglich vorzubeugen, sind Inhaber von 

Verkehrsunternehmen seit März dieses Jahres verpflichtet, ihr Fahrpersonal 

im ordnungsgemäßen Gebrauch des Kontrollgerätes zu unterweisen und 

durch regelmäßige Überprüfung die korrekte Verwendung sicher zu stellen. 

Softwareprogramme für das automatische Management der Daten des 

digitalen Tachografen wie TachoPlus weisen auf Lücken in der Eingabe hin 

und bieten damit eine maßgebliche Unterstützung. 

 

 

 

 

 

Thumb

Fahrzeit, Arbeitszeit, Bereitschaft oder Ruhezeit: Berufskraftfahrer müssen ihre 

jeweilige Tätigkeit im digitalen Tachografen über den Zeitgruppenschalter jederzeit 

korrekt aufzeichnen. Das bedeutet, fehlende Zeiten, zu denen die Fahrerkarte 

nicht im Kontrollgerät steckte, sind ordnungs- und wahrheitsgemäß nachzutragen. 

Anderenfalls drohen bei einer Kontrolle Geldbußen, die sich rasch zu 

beträchtlichen Beträgen summieren können – für Fahrer und Unternehmer. Im 

Bußgeldkatalog aufgelistet sind beispielsweise Verstöße wie das Fahren ohne 

Fahrerkarte, fehlende Abfahrtskontrolle vor Fahrtbeginn, fehlende Nachträge 

sowie Land Anfang/Ende Kennzeichen und natürlich Unterschreitung der täglichen 

Ruhezeit oder Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit. Um die 

ordnungsgemäße Anwendung des Kontrollgerätes sicherzustellen, sind 

Fuhrparkbetriebe seit März dieses Jahres in der Pflicht, ihr fahrendes Personal 

nachweislich entsprechend zu schulen und den ordnungsgemäßen Gebrauch 

regelmäßig zu überprüfen.  

 

Das korrekte Erfassen am digitalen Tachografen wirft jedoch immer wieder Fragen 

auf, weiß Olaf Horwarth, Inhaber eines Schulungs- und Beratungsservices für 

Unternehmen und Berufskraftfahrer: „Die meisten Schwierigkeiten macht den 

Fahrern nach wie vor der richtige Nachtrag der Ruhezeiten. Bereits seit 2015 

müssen nicht nur die täglichen, sondern auch die wöchentlichen Ruhezeiten 

nachgetragen werden. Bei einer Kontrolle muss der Fahrer rückwirkend für den 

Zeitraum von 28 Tagen nachweisen können, wann er gefahren ist, gearbeitet hat 

und wann er Pause hatte. Freie Zeit – auch ein freies Wochenende oder Urlaub – 

muss auf der Fahrerkarte somit auch als solche eingetragen werden. Als 

Argument reicht nicht aus, dass der LKW in dieser Zeit stand. Eine weitere 

Fehlerquelle ist die Ländereingabe bei einem Grenzübertritt. Korrekt ist hier, dass 

der Fahrer zu Beginn und dann erst zum Ende seiner Schicht jeweils das Land 

eingibt, in dem er sich befindet. Viele denken, sie müssten direkt hinter der Grenze 

anhalten, um die Eingabe zu tätigen.“ 

 

 

Software weist präzise auf Unstimmigkeiten oder Verstöße hin 

Spezielle Softwarelösungen für das automatische Management der Daten des 

digitalen Tachografen wie TachoPlus erleichtern die per Verordnung erforderliche 

Überprüfung der Einträge maßgeblich. „Die neue Verordnung nimmt 

Verkehrsunternehmer voll in die Pflicht. Eine regelmäßige Kontrolle war natürlich 

schon vorher vorgesehen, aber jetzt wird es teuer, wenn etwas nicht stimmt“, 

betont Burghard Toschek, verantwortlich für Marketing & Vertrieb bei eh- 

systemhaus. Das Unternehmen mit Sitz in Krauchenwies entwickelt Fuhrpark- 

Management-Systeme, die Speditionen dabei unterstützen, einzelne 

Arbeitsschritte und komplexe Abläufe zu vereinfachen und so Kosten einzusparen. 

Als hochmoderne Lösung für einen vollautomatisierten Ablauf der Datenauslese,  

-verarbeitung und -archivierung liefert das Softwareprogramm TachoPlus 2.0 den 

Betrieben einen vollständigen Überblick über alle Fahrer mit vielfältigen 

Kontrollmöglichkeiten. Fuhrparkbetreiber erhalten damit eine wertvolle 

Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Pflichten. „Sind die entsprechenden 

Kontrollfelder im Menü aktiviert, weist TachoPlus unter anderem präzise auf 

Unstimmigkeiten oder Verstöße bei den jeweiligen Einträgen im digitalen 

Tachografen hin“, führt Burghard Toschek aus. „Die Verantwortlichen sehen sofort, 

bei welchen Eingaben der Fahrer Probleme hat, und können ihn zeitnah gezielt 

schulen.“ 

 

Updates sichern aktuellsten Stand 

Durch regelmäßige Softwareupdates reagiert eh-systemhaus umgehend auf neue 

Vorgaben oder Anforderungen der Anwender und passt die Funktionen von 

TachoPlus entsprechend an. So beinhaltet die aktuelle Version des Programms 

beispielsweise eine Übersicht über die gültige Bußgeldliste gemäß der neuen 

Tachografen-Verordnung. Bei Geschwindigkeitsverstößen oder 

Manipulationsversuchen am ersten Signal wird sofort eine Fehlermeldung erzeugt.  

 

Burghard Toschek sieht die neue EU-Tachografen-Verordnung positiv: „Die 

erweiterten Pflichten mögen mehr Verwaltungsaufwand für Unternehmen der 

Speditions- und Logistikbranche bedeuten. Langfristig tragen sie unserer Ansicht 

nach jedoch dafür Sorge, dass weniger Fehler bei den Einträgen gemacht werden. 

Ist weniger zu beanstanden, werden auch weniger Bußgelder verhängt. Weniger 

unnötige Kosten in den Speditionen, treiben hoffentlich weniger Unternehmer in 

die Insolvenz. Der pflichtbewusste, sorgsame Fahrer erhält sich durch das korrekte 

Befolgen der Vorschriften – kurz gesagt – letztlich seinen eigenen Arbeitsplatz!“ 

www.eh-systemhaus.de 


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