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KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld bis fünf Jahre nach Gründung beantragbar


Von imc Unternehmensberatung

Ab diesem Jahr ist das Förderprogramm der KfW, der KfW Gründerkredit-Startgeld nicht mehr bis zu drei Jahre nach Gründung, sondern bis fünf Jahre nach Gründung möglich.
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Der KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld kann von Existenzgründern innerhalb der ersten fünf Jahre nach einer Gewerbeanmeldung oder, bei einer freiberuflichen Gründung, fünf Jahre nach der Anmeldung derselben, beantragt werden.

Gleichzeitig können Gründer, die eine Existenzgründung im Nebenerwerb führen, das KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld beantragen, wenn absehbar eine hauptberufliche Gründung erkennbar ist und diese angestrebt wird.

Der KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld ist für Gründungen mit bis zu 100.000 Euro Finanzierungsbedarf ausgelegt. Die Zinskonditionen sind mit derzeit ca. 2,7 Prozent günstig. Die Anlaufzeit kann für ein bis zwei Jahre tilgungsfrei erfolgen, so dass gerade in der Anfangzeit die Liquidität geschont wird.
Besonderer Vorteil ist die sogenannte Haftungsfreistellung: Die KfW stellt Sicherheiten zu achtzig Prozent, so dass diese nicht vom Gründer gestellt werden müssen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass kein zusätzliches Eigenkapital gefordert. Inwieweit dies für jedes Gründungsvorhaben zweckmäßig ist und ob nicht Reserven bestehen sollten, hängt vom Einzelfall ab.
Nach Bewilligung ist eine Verwendungsnachweis zum Nachweis der Ausgaben gegenüber der Bank vorzulegen. Dies ist in Absprache mit dieser zu klären.

Was ist bei der Beantragung des KfW Gründerkredit Startgeldes zu beachten:

- aussagefähiger Businessplan
- Selbstauskunft des Gründers
- Kaufmännische und fachliche Qualifikation
- Konzessionen, Erlaubnisse müssen vorliegen

Das Programm gilt bundesweit, auch in Köln.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Andreas M. Idelmann (Tel.: 0211 911 82 196), verantwortlich.

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