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BVMW-Präsident Ohoven: Erbschaftssteuer greift Substanz der Unternehmen an


Von Medienbüro Sohn

Deutschland sollte dem britischen Beispiel folgen

Thumb Bonn/Berlin – Familienbetriebe sollen in Zukunft leichter auf die nächste Generation übertragen werden können. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wird Erben künftig die Erbschaftssteuer erlassen, wenn sie ein Unternehmen zehn Jahre lang in ähnlicher Weise weiterführen. Allerdings sei die Zustimmung des Bundestages noch nicht sicher, berichtet die Wirtschaftswoche http://www.wiwo.de. Die Reform führe bei den Bundesländern zu jährlichen Steuerausfällen von 450 Millionen Euro. Im Jahr 2003 habe das Gesamtaufkommen der Erbschaftssteuer bei rund 3,4 Milliarden Euro gelegen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wies auf die Dringlichkeit des Gesetzesentwurfes hin. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die oft über Generationen hinweg als Familienbetrieb geführt würden, werde der Unternehmensübergang allein aus steuerlichen Gründen oft zur Existenzfrage. Er zitierte Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung http://www.ifm-bonn.org, wonach pro Jahr 71.000 Unternehmen mit 680.000 Arbeitsplätzen an Nachfolger übergeben werden, davon 44 Prozent an Familienmitglieder. Auf den XVI. Betriebswirtschaftlichen Tagen in Schwerin sprach sich der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de, Mario Ohoven, für die völlige Freistellung der Familienunternehmen von der Erbschaftssteuer aus: „Die Vererbung von Familienbetrieben steuerlich zu belasten, ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Die Erbschaftssteuer greift die Substanz der Unternehmen an und entzieht ihnen Kapital. Deshalb gehört sie wie in Großbritannien abgeschafft.“ Den jetzigen Gesetzesentwurf hält der BVMW für problematisch. Gerade beim betriebswirtschaftlich riskanten Generationenwechsel in einem Familienunternehmen ließen sich Schwankungen bei Umsatz, Auftragsvolumen und Mitarbeiterbestand häufig nicht vermeiden. „Ein Unternehmen, das diese schwierige Übergangsphase meistern muss, braucht Entscheidungsfreiheit, ohne steuerlich abgestraft zu werden“, so Ohoven.


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