Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken in Kürze eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform für Ihre Zwecke die geeignete ist? Nun dann hoffe ich, Ihnen mit dieser kurzen Gegenüberstellung der wohl bekanntesten internationalen Gesellschaftsformen, ...
Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken in Kürze eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform für Ihre Zwecke die geeignete ist? Nun dann hoffe ich, Ihnen mit dieser kurzen Gegenüberstellung der wohl bekanntesten internationalen Gesellschaftsformen, der englischen Limited (Ltd.) und der amerikanischen Corporation (Inc.,Corp. Company) eine kleine Hilfestellung geben zu können.
A) Bei der Gründung einer englischen Limited(Ltd.) hat die Gründungsfirma bzw. der Gründer die Gründungsunterlagen beim englischen Handelsregister (The Companies Register) einzureichen. Das englische Handelsregister enthält das Gesellschafterregister, das Direktorenregister, das Register der Company Secretaries und das Hypothekenregister. Dort muss das Protokoll der Vorstandssitzungen, die Finanzausweise sowie Kopien der Dienstverträge der Direktoren eingereicht und regelmäßig auf den neuesten Stand gehalten und bei Veränderungen ergänzt werden. Mit der Eintragung ins englische Handelsregister ist die Ltd. als juristische Person gegründet und handlungsfähig.
Anmerkung: Aufgrund des Brexit raten wir aktuell von der Gründung einer englischen Limited ab, da es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Auswirkung der Brexit für Unternehmensgründer /Start-Up Unternehmen aus der EU hat.
B) Der Gründungsvorgang bei einer US Corporation ist sehr einfach gehalten. Der Incorporator (Gründer) reicht die Gründungsunterlagen (Articles of Corporation) beim Secretary of State ein und entrichtet hierfür die Gebühren. Mit der Eintragung ins Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaates ist die Corporation (Inc.) als juristische Person gegründet und handlungsfähig.
Weiter informieren Kontakt
U.S. CET Corporation
Leonhard Becker
PO Box 8865
34112 Naples, Florida
+1(800) 881-5739
+1239-280-2121
info@uscet.com
http://uscet.com
A) Bei der Gründung einer englischen Limited(Ltd.) hat die Gründungsfirma bzw. der Gründer die Gründungsunterlagen beim englischen Handelsregister (The Companies Register) einzureichen. Das englische Handelsregister enthält das Gesellschafterregister, das Direktorenregister, das Register der Company Secretaries und das Hypothekenregister. Dort muss das Protokoll der Vorstandssitzungen, die Finanzausweise sowie Kopien der Dienstverträge der Direktoren eingereicht und regelmäßig auf den neuesten Stand gehalten und bei Veränderungen ergänzt werden. Mit der Eintragung ins englische Handelsregister ist die Ltd. als juristische Person gegründet und handlungsfähig.
Anmerkung: Aufgrund des Brexit raten wir aktuell von der Gründung einer englischen Limited ab, da es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche Auswirkung der Brexit für Unternehmensgründer /Start-Up Unternehmen aus der EU hat.
B) Der Gründungsvorgang bei einer US Corporation ist sehr einfach gehalten. Der Incorporator (Gründer) reicht die Gründungsunterlagen (Articles of Corporation) beim Secretary of State ein und entrichtet hierfür die Gebühren. Mit der Eintragung ins Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaates ist die Corporation (Inc.) als juristische Person gegründet und handlungsfähig.
Weiter informieren Kontakt
U.S. CET Corporation
Leonhard Becker
PO Box 8865
34112 Naples, Florida
+1(800) 881-5739
+1239-280-2121
info@uscet.com
http://uscet.com
Kommentare
31.07.2016
31. Jul 2016
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Leonhard Becker (Tel.: +1(800) 881-5739), verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 261 Wörter, 2059 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 261 Wörter, 2059 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!