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Arbeitsstatus im Digitalgeschäft


Von Noir sur Blanc

Digitale Revolution: Das Ende der Arbeitnehmerrechte?

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Snigdha Nag, Lehrbeauftragte an der City Law School in London, ist der Meinung, dass die Beschäftigungsgesetze mit dem technologischen Wandel und den online Business Modellen Schritt halten müssen.

 

Uber, Didi, AirBnb, Deliveroo und Amazon sind Beispiele für Erfolgsgeschichten aus der digitalen Geschäftswelt.  Auf welche Art und Weise einige dieser Unternehmen ihre wettbewerbsfähigen Preise erreichen, muss uns jedoch zu denken geben. In Großbritannien werden Personen nach drei möglichen Arbeitsmodellen bezahlt; als Selbstständige, als "Arbeiter", oder als Mitarbeiter. Die Unterscheidung ist wichtig, da diese Modelle die Rechte von den Personen und die Höhe der potenziellen Kosten sowie den Verwaltungsaufwand für das Unternehmen regeln. „Arbeiter“ genießen ein angemessenes Schutzniveau, Mitarbeiter haben die meisten Rechte. Natürlich würden Unternehmen generell ihre Arbeit am liebsten von Selbständigen erledigen lassen.

 

Wo das digitale Geschäft die Bereitstellung von Unterkünften betrifft, wie Booking.com oder AirBnB, erhalten die Menschen, die dafür arbeiten keine Rechte. Diese Websiten handeln nur als Werbeträger, Kunden sind nicht garantiert. Es existiert kein Gegenseitigkeitsverhältnis, so wie das im Arbeitsrecht genannt wird - Kein Versprechen seitens des Unternehmens Arbeit zur Verfügung zu stellen, keine Verpflichtung die Arbeit zu erledigen.

 

Für Fahrdienst-Unternehmen ist Zuverlässigkeit sehr wichtig. Steht Arbeit zur Verfügung, wird sie an die Fahrer weitergegeben und sollte ausgeführt werden. Ist das der Beginn eines Arbeitsvertrages? Sind Uber-Fahrer Angestellte oder Selbständige? Der Rechtsstreit zwischen dem Fahrdienstvermittler und seinen Fahrern ist im Gange.

 

Wie sehen die Rechte von Arbeitern im Digitalgeschäft zukünftig aus? Bedeutet die digitale Revolution das Ende für Arbeitnehmerrechte, wie Mindestlohn, Urlaubsgeld, Pausen oder Schutz vor rechtswidrigen Abzügen? 

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