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Marapharm informiert über aktuelle Situation im Hinblick auf MMPR-Richtlinien


Von Marapharm Ventures Inc.

Thumb Marapharm informiert über aktuelle Situation im Hinblick auf MMPR-Richtlinien Kelowna, British Columbia, Kanada - 15. September 2016 (CSE:MDM, FWB:2M0, OTCQB:MRPHF) Marapharm Ventures Inc. (Marapharm oder das Unternehmen) (www.marapharm.com) wurde von Health Canada kontaktiert und darüber informiert, dass es für Marapharm zulässig ist, den derzeit von Health Canada geprüften Antrag zu ergänzen und die vor kurzem eingeführten ACMPR-Bestimmungen (Access to Cannabis for Medical Purposes Regulations) einzubinden. Die Unternehmensführung ist über diese Mitteilung erfreut, nachdem sich viele Aktionäre die Frage stellen, welche Auswirkungen die Änderungen der MMPR-Richtlinien für lizenzierte Hersteller in Kanada (sowie die entsprechenden Antragsteller) haben werden. Die Unternehmensführung wird sich nach bestem Wissen und Gewissen darum bemühen, die neuen Richtlinien in der Betriebsplanung umzusetzen, und wird die Aktionäre über sämtliche Mitteilungen von Health Canada im Zuge der Legalisierungsbestrebungen in Kanada informieren. Eine Legalisierung wurde von der freiheitlichen Partei unter Justin Trudeau als vorrangige Maßnahme erachtet und dürfte im Frühjahr 2017 erfolgen. Der gemeinsam mit der Mitteilung übermittelte Kommentar lautet: Sämtliche Anträge, die vor dem 24. August 2016 gemäß den MMPR-Richtlinien gestellt wurden, werden von Health Canada auch weiterhin behandelt, und sämtliche Lizenzen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die nach den MMPR-Richtlinien ausgestellt wurden, haben auch nach den ACMPR-Richtlinien ihre Gültigkeit. Im Hinblick auf die weitere Vorgangsweise teilt Health Canada mit, dass ein neues Antragsformular ausgegeben wird, in dem die zuvor nach den MMPR-Richtlinien aus mehreren Teilen bestehenden Anträge zusammengefasst werden. Dadurch wird es für den Antragsteller möglich, mit nur einem Antrag um eine Lizenz als Hersteller und Verkäufer von frischem und getrocknetem Marihuana, Cannabisöl und Marihuanasamen bzw. Marihuanapflanzen anzusuchen. Marapharm Inc. hat in Zusammenhang mit dem Antrag auf Ausstellung einer Herstellerlizenz im Jahr 2014 mit der Rekrutierung von Mitarbeitern und der geplanten Anlage des Betriebsgeländes in Kelowna (British Columbia) begonnen. Für das geplante Grundstück in Kelowna (British Columbia) mit 11 Acres Grundfläche wurde von der Regierung von British Columbia bestätigt, dass es sich um ein rechtmäßig gewidmetes und für die Produktion von medizinischem Marihuana geeignetes Betriebsgelände handelt. Auf dem Grundstück ist Platz für ein zweistöckiges Betriebsgebäude (40.000 Quadratfuß) mit den erforderlichen Parkflächen und Grünanlagen. Der Bauvertrag wird derzeit aufgesetzt und sieht die Errichtung einer 20.000 Quadratfuß großen Phase-I-Produktionsanlage, die mit einer Ausbaufläche von zusätzlich 20.000 Quadratfuß für die geplante Anlagenerweiterung im zweiten Jahr ausgestattet ist. Die Produktionsanlage wird voraussichtlich sechs Monate nach dem Erhalt der Baugenehmigung in Betrieb gehen. Im Bauplan wurden die nachfolgenden Anforderungen berücksichtigt: - Stromversorgung, Sanitärbereich und Klimaanlage - gesteuerte Beleuchtung - Schädlingsbekämpfung - Sicherheitseinrichtungen: Kameras, Sperreinrichtungen mit Fingerabdrucksensor, Umgebungssicherung - Aufzeichnung und Verwaltung von Sicherheitsdaten - Sichere Lagerung - Auslieferungs- und Empfangsbereich - Büros, Labor für die Qualitätskontrolle, Forschung und Entwicklung - Sozialräume und - Erfüllung umweltrechtlicher Auflagen. Das Marktpotenzial in Kanada wird von der Unternehmensführung des Emittenten derzeit auf einen Wert von 1,2 Milliarden $ geschätzt. Die Angaben basieren auf einer Kosten-Nutzen-Analyse der regulatorischen Änderungen im Hinblick auf den Zugang zu Marihuana für medizinische Zwecke, die von David Stambrook (Senior Economist, Delsys Group Inc.) erstellt wurde. ÜBER MARAPHARM VENTURES INC. www.marapharm.com Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.ca), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können. Weitere Informationen erhalten Sie über: info@marapharm.com CSE:MDM FWB:2M0(null) OTCQB:MRPHF Kelowna, British Columbia info@marapharm.com Tel: 778-583-4476 Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt oder abgelehnt. Weder CSE noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Zukunftsgerichtete Aussagen Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter erwarten, fortsetzen, schätzen, rechnen mit, könnten, werden, planen, sollten, glauben und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen angenommenen Ereignissen oder Ergebnissen abweichen. Obwohl solche zukunftsgerichtete Aussagen auf angemessenen Annahmen beruhen, kann keine Gewähr übernommen werden, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen, und es sollte daher kein übermäßiges Vertrauen in solche zukunftsgerichteten Aussagen gelegt werden. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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