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Ist Ihr Unternehmen ausreichend auf die GoBD vor bereitet ?


Von IT-Service-Net

Neue Spielregeln für alle Unternehmen auch für KMUs und Kleinunternehmen!

 Für die E-Mail Archivierung gelten seit dem dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD).

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 Das hat Folgen für Unternehmen.

In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung erlassen um Firmen die Gelegeheit zu geben sich auf die neuen Umstände vorzubereiten. Verschärft wird die neue Regelung durch die Androhung von empfindlichen Strafen durch den Gesetzgeber und seine Organe und möglicherweise Zuschätzungen.

Im Einzelnen bedeutet dies das die Ablage von steuerrelevanten Daten in ein gewohntes Dateiensystem unzulässig weil manipulierbar ist. Sämtliche steuerlich relevante Daten wie Rechnungen bis hin zu geschäftlichen E-Mails müssen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Info: www.bundesfinanzministerium.de

Es ist davon auszugehen dass viele Marktbeteiligte sich nicht oder unzureichend auf das Regelwerk vorbereitet haben. Den Geschäftsführern und anderen Verantwortlichen muss klar sein was das Gesetzeswerk für Folgen haben wird. Es wird für die Verantwortlichen keine Ausreden mehr geben.

Was tun?

Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen muss eine Lösung her die den Ansprüchen des Gesetzgebers genügt.

Hier stellen sich Fragen wie: Was muss archiviert werden und wie lange ist die Aufbewahrungsfrist. Die Anforderungen an eine revisionssichere E-Mail-Archivierung, mögliche Konflikte zwischen Datenschutz und E-Mail-Archivierung bedenken. Am Markt befinden sich jede Menge an Lösungen aber welche ist die Richtige?

Wer trägt die Verantwortung im Unternehmen?

Primär natürlich die Unternehmensleitung. Sekundär kommen dann EDV-Verantwortlichen welche die ersten Ansprechpartner in IT-Fragen sind. Dies ist neben der allgemeinen IT-Administration die Security und der Datenschutz. In diesen Verantwortungsbereich fällt dann auch die IT-Infrastruktur und damit das Thema vorschriftmäßige E-Mail Archivierung.

Größere Unternehmen werden damit keine Probleme haben. Die IT-Abteilung verfügt im Regelfall über ausgebildete und informierte Mitarbeiter die das Problem in Angriff nehmen.

Bei kleinen - und mittleren Unternehmen könnte es kritisch werden. Diese sparen möglicherweise an IT-Personal beziehungsweise an Fach-Lehrgängen. Diese Defizite können behoben werden durch das Einschalten von externen Beratern. In diesem Fall bieten sich unter anderem die IT-Spezialisten des bundesweiten IT-Service-Net an. Auf der Homepage dieser Organisation finden sich regionalen Partner und stehen für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.it-service-net.de

Aufgrund der wachsenden Brisanz verstärkt das Netz seine Reihen. An einer Mitarbeit Interessierte werden ausgebildet, um einen optimalen Service in der Zielgruppe der Unternehmen zu leisten.

ITSN/ Schappach


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ulrich Schappach (Tel.: 0 621-718 66 90), verantwortlich.

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