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Golden Dawn erhält Genehmigung für die Entwässerung der Mine Lexington


Von Golden Dawn Minerals

Thumb Golden Dawn erhält Genehmigung für die Entwässerung der Mine Lexington Vancouver, 31. März 2017, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM; FRANKFURT: 3G8A; OTC: GDMRF) (das Unternehmen oder Golden Dawn) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine Genehmigung für die Entwässerung der Gold-Kupfer-Mine Lexington-Grenoble erhalten hat. Die Mine befindet sich 500 km östlich von Vancouver im Bergbaugebiet Greenwood im südzentralen Teil von BC (Kanada). Die Erteilung dieser wichtigen Genehmigung ist ein Meilenstein für das Unternehmen. Die Genehmigung ist für das Unternehmen von zentraler Bedeutung, da sie die Entwässerung der Mine Lexington im Vorfeld der Abbauaktivitäten und die Ableitung des Abwassers während der unterirdischen Testabbauarbeiten gestattet. Das Unternehmen beabsichtigt die Aufnahme der Entwässerung, wenn die Schneefallgrenze entsprechend gestiegen ist (Ende April bis Anfang Mai 2017). Der Betrieb der Mine Lexington wurde im Dezember 2008 nach achtmonatiger Abbau- und Verarbeitungsaktivität (in der nahegelegenen Verarbeitungseinrichtung Greenwood) eingestellt. Grund für die Einstellung des Projekts waren offensichtlich der rasante Rückgang der Rohstoffpreise infolge der Finanzkrise im Jahr 2008/2009 und Probleme bei der Inbetriebnahme. Diese Probleme wurde während der letzten Betriebsmonate weitgehend behoben; während der Finanzkrise standen jedoch keine weiteren Mittel zur Verfügung und die Betreiber waren hochverschuldet. Der ursprüngliche Investitionsaufwand für die Errichtung der Verarbeitungseinrichtung und des Bergeteichs, für die Hilfsgeräte für den Abbau und für die beachtlichen Explorationen und die Minenerschließung waren rund 35.000.000 $ (Huakan International Mining Inc. Finanzbericht 4. Mai. 2009). Golden Dawn Minerals erwarb die Mine Lexington-Grenoble, die nahegelegene Mine Golden Crown und die Verarbeitungsanlage mit 220/400 Tonnen pro Tag Kapazität im September 2016. Das Unternehmen übernahm die Aktiva für etwa ein Zehntel ihres ursprünglichen Wertes (3.010.000 CAD, 2.600.000 Aktien und 2.000.000 Warrants). Das Unternehmen hinterlegte ebenfalls 450.000 CDN als Sicherheit (Reclamation Bond) und leistete eine Anzahlung von 250.000 CAD auf die für die Konzessionsgebiete anfallende NSR-Gebühr von 3 %, die auf 700.000 CAD begrenzt ist. Auf Grundlage des Datenmaterials, das dem Unternehmen zu den ehemaligen Betriebsaktivitäten zur Verfügung steht, ist die Geschäftsleitung zuversichtlich, dass alle oder ein Großteil der Schwierigkeiten, auf die die ehemaligen Betreiber bei der Inbetriebnahme gestoßen sind, vermieden werden können. Zu Beginn des Jahres schloss das Unternehmen eine erforderliche öffentliche Bekanntmachung im Hinblick auf seine Entwässerungsgenehmigung für die Mine Lexington (Lagerstätte Lexington-Grenoble) ab. Dem Unternehmen wurde nun vom Umweltministerium von BC eine Genehmigung erteilt. Mit dieser Genehmigung ist es dem Unternehmen gestattet, die Abwässer aus den unterirdischen Abbaustätten im Konzessionsgebiet Lexington unweit von Greenwood (British Columbia) nach Maßgabe mehrerer Bedingungen in den Boden abzuleiten. Die Genehmigung bezieht sich zum einen auf die anfängliche Entwässerung der Mine und zum anderen auf die laufende Entwässerung während des Betriebs. Anmerkung: Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass die wahrscheinliche Entscheidung zur Produktionsaufnahme in diesem Projekt nicht auf einer Machbarkeitsstudie beruht, die die wirtschaftliche und technische Tragfähigkeit des Projekts auf Grundlage von Mineralreserven belegt. Das Projekt ist daher mit größerer Unsicherheit behaftet und das Risiko eines wirtschaftlichen oder technischen Misserfolgs ist deutlich höher. Das Unternehmen plant, den Betrieb zunächst versuchsweise wiederaufzunehmen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Mine auf dem aktuellen Metallpreisniveau zu bewerten, da die Abbau- und Verarbeitungsinfrastruktur bereits vorhanden ist. Vergangene Woche reichte das Unternehmen einen vorläufigen Kurzprospekt hinsichtlich der Durchführung einer Eigenkapital- und/oder Fremdfinanzierung zur Deckung des Finanzbedarfs für die oben beschriebenen Aktivitäten ein. Das Unternehmen hat eine erste Antwort von der BCSC erhalten, die wichtige und stichhaltige Kommentare enthielt. Das Unternehmen bemüht sich darum, diese Fragen zeitgerecht zu beantworten und die notwendigen Änderungen an den technischen Berichten vorzunehmen. Diese Berichte beziehen sich auf die vier Konzessionsgebiete des Unternehmens, die dem Goldprojekt Greenwood zugrundeliegen. Es wird ein neuer technischer Bericht in Auftrag gegeben werden, der alle vier Konzessionen in einem Projekt (das Edelmetallprojekt Greenwood) konsolidiert. Die im Jahr 2016 angefertigte PEA wird dabei berücksichtigt und entsprechend geändert werden, um dem vor kurzem abgeschlossenen Goldkaufabkommen mit RIVI Capital Capital LLC. Rechnung zu tragen. Ebenso wird das Unternehmen sämtlichen anderen Anforderungen der BCSC nachkommen. Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, Chief Operating Officer des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt. Weitere Einzelheiten erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com. Für das Board of Directors: GOLDEN DAWN MINERALS INC. Wolf Wiese Wolf Wiese Chief Executive Officer Weitere Informationen erhalten Sie über: Corporate Communications 604-221-8936 allinfo@goldendawnminerals.com TSX-V: GOM FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE:3G8A OTC: GDMRF DIESE PRESSEMITTEILUNG WURDE VOM MANAGEMENT ERSTELLT, WELCHES AUCH DIE GESAMTE VERANTWORTUNG FÜR DEN INHALT ÜBERNIMMT. DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER MELDUNG. DIESES DOKUMENT ENTHÄLT BESTIMMTE ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN, DIE BEKANNTE UND UNBEKANNTE RISIKEN, VERZÖGERUNGEN UND UNGEWISSHEITEN IN SICH BERGEN, DIE NICHT VOM UNTERNEHMEN BEEINFLUSST WERDEN UND DAZU FÜHREN KÖNNEN, DASS SICH TATSÄCHLICHE ERGEBNISSE, LEISTUNGEN ODER ERFOLGE DES UNTERNEHMENS ERHEBLICH VON DEN ERGEBNISSEN, LEISTUNGEN ODER ERWARTUNGEN UNTERSCHEIDEN, DIE IN DIESEN ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ZUM AUSDRUCK GEBRACHT WURDEN. WIR BEMÜHEN UNS UM DAS SAFE-HARBOUR-ZERTIFIKAT. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. 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