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Rainy Mountain Royalty Corp.: Geophysikalische Anomalien in Verbindung mit Goldmineralisierung im Konzessionsgebiet Brunswick in Ontario erweitert


Von Rainy Mountain Royalty Corp.

Thumb Rainy Mountain Royalty Corp.: Geophysikalische Anomalien in Verbindung mit Goldmineralisierung im Konzessionsgebiet Brunswick in Ontario erweitert West Vancouver, British Columbia - 4. April 2017 - Rainy Mountain Royalty Corp. (das Unternehmen oder Rainy Mountain) gibt bekannt, dass die mit einer Goldmineralisierung assoziierten geophysikalischen Anomalien in der von Rainy Mountain in Option gehaltenen Goldexplorationskonzession (das Konzessionsgebiet Brunswick oder Konzessionsgebiet) erweitert wurden. Das Konzessionsgebiet Brunswick ist ganzjährig über eine unbefestigte Straße, die zum Highway 560 führt, erreichbar. Über Highway 560 gelangt man in westlicher Richtung zum Highway 144 und dann in nördlicher Richtung nach Timmins (über Highway 101). Auf der Ostseite des östlichen Rasters im Konzessionsgebiet Brunswick wurden nun zusätzlich 800 m (1/2 Meile) Streichlänge erfasst. Im Rahmen der zuletzt abgeschlossenen Arbeiten wurden vier anhand der induzierten Polarisation ermittelte Ladungstrends erweitert, die mit einer Goldmineralisierung und mit pyrithaltigem Serizit-Karbonat-Schiefergestein assoziiert sind. Letzteres bildet das typische Grundgestein für Goldmineralisierungen in dieser Region. Die im östlichen Raster angewendete IP-Methode zur Ermittlung der geophysikalischen Eigenschaften kam deshalb zum Einsatz, weil man damit in der Lage war, Zonen mit Sulfideinsprengungen aufzufinden, die häufig mit Golderz in Verbindung stehen. Gleichzeitig sollte eine Kartierung der Scherungsstrukturen mit Widerstandswerten, die anhand der IP-Messung ermittelt wurden, durchgeführt werden. Im Rahmen weiterer Kartierungen und Prospektierungen wurden in diesen anhand von Widerstandsmessungen ermittelten Scherungszonen gelegentliche Ausbisse des Serizit-Karbonat-Gesteins lokalisiert. Ähnliche Scherungszonen wurden über einen 1 - 2 km langen Bereich an der Westseite des Konzessionsgebiets abgegrenzt, wo in Proben aus dem Grundgestein anomale Arsen- und Antimonwerte gemessen wurden. Auf einer Reihe von 12 Rasterlinien, die sich über eine Streichlänge von 2,4 km (1 ½ Meilen) entlang dieser Scherungszonen erstrecken, werden derzeit Messungen durchgeführt und es wird mit einer Fertigstellung Ende April noch vor Beginn der Bohrungen gerechnet. Gleichzeitig werden die Daten aller Bohrziele neu ausgewertet, um aus den im östlichen Raster bereits ermittelten Zielen und den neu entdeckten Zielen im Bereich der Rastererweiterung jene auszuwählen, die vorrangig exploriert werden sollten. Im Verlauf des Frühlings dürfen einige Straßen von Schwertransportern (wegen der endenden Frostperiode) nicht mehr befahren werden. Dadurch kann es zu Verzögerungen beim Transport der Bohrgeräte kommen. Diese Straßenverkehrsbeschränkungen gelten für alle LKW-Einsätze, auch für örtliche Forsttransporte. Das Unternehmen freut sich, für die Exploration aus zahlreichen Zielen auswählen zu können, und wird das bevorstehende Bohrprogramm entsprechend organisieren, um die Erfolgschancen zu optimieren und im Hinblick auf die Geologie des Konzessionsgebiets so viele Daten wie möglich zu erfassen. Weitere Updates werden im Verlauf des Programms veröffentlicht. Diese Pressemeldung wurde von Robert Middleton, P.Eng., in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Brunswick geprüft und genehmigt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Clive Shallow, Shareholder Communications, unter der Tel. +1 604-922-2030 oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.rmroyalty.com. RAINY MOUNTAIN ROYALTY CORP. Douglas L. Mason _________________________________ Douglas L. Mason, Chief Executive Officer Börsensymbole: TSX-V: RMO Frankfurt: EK7N-FF Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aspekte beziehen wie die zukünftige Exploration, Bohrungen, Explorationsaktivitäten, mögliche Mineralisierungen und Ressourcen sowie vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, auf die das Unternehmen keinen angemessenen Einfluss hat. Solche Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können möglicherweise erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, Förderungs- und Explorationsergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für alle zukunftsgerichteten Aussagen. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand der Dinge zum aktuellen Zeitpunkt und könnten sich danach ändern. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen - es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden bzw. werden nicht gemäß dem geltenden US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert. Sie dürfen daher weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Bürger oder auf deren Rechnung bzw. zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, wenn keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen des Gesetzes vorliegt. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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