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Ich brauche eine Perücke. Bekomme ich diese von der Krankenkasse bezahlt?


Von La Peruca

Frau/Mann benötigt eine Perücke. Geht das auf Rezept? Zahlt die Krankenkasse die Perücke? Wieviel zahlt die Kasse dazu? Bekomme ich nur Kunsthaar oder kann ich auch Echthaar "auf Kasse" bekommen.
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Diese Fragen stellen sich Patienten, die mit Haarausfall, verursacht durch Alopecia Areata, Chemotherapie, durch einen Unfall oder Operation, konfrontiert sind und eine Perücke tragen müssen.
Die Frage muss klar mit einem „Jein“ beantwortet werden.
Zuerst kommt eine Geschlechterunterscheidung zum Tragen. Ja, liebe Männer: Bei den männlichen Patienten sind die Kassen eher defensiv und zahlen in der Regel keinen Haarersatz.

Wir fragen Marion Hausner von La Peruca®wie die Argumentation der Kassen hier ist:
Bei Männern wird es als natürlicher Prozess unterstellt, dass sich bei diesen ab einem bestimmten Alter – die Kassen geben hier die Volljährigkeit an – die Zahl der Haare reduzieren kann.

Ausnahmefälle
Einen Anspruch auf diese Leistung haben Männer nur dann, wenn z.B. durch eine narbig deformierte Kopfhaut eine Entstellung angenommen werden muss. Das kann beispielsweise nach Eingriffen einer Hirn-OP oder nach Unfällen der Fall sein.
Bei Frauen und Kindern zahlen die Krankenkassen in den meisten Fällen den Haarersatz.

Haarersatz fällt unter dem Begriff Hilfsmittel nach dem Sozialgesetz.
Hilfsmittel
Haarersatz, also Perücken und Haarteile, fallen gemäß § 33 SGB V unter die Kategorie „Körperersatzstücke“.

Wie gehe ich vor, um eine Perücke von der Kasse bezahlt zu bekommen?

Marion Hausner von La Peruca®:
Der erste Schritt für Sie als Patient ist, dass Sie sich ein Rezept bei Ihrem behandelten Arzt ausstellen lassen. Als Dauerträger haben Sie die Möglichkeit bei Haarersatz mit Kunsthaar, alle sechs Monate eine erneute Bezuschussung zu beantragen, bei Echthaar alle zwölf Monate.
Dies kann von Krankenkasse zu Krankenkasse jedoch variieren.
Auch der Zuschuss kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein, in der Regel liegt dieser zwischen 300€ bis 400€ für Kunsthaar und bis zu 915€ für Echthaar.

Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kasse nach, wie hoch der Zuschuss ausfällt. In aller Regel weiß das aber auch Ihr Zweithaarspezialist, sagt Marion Hausner.
Wenn Sie dann das Rezept haben, wenden Sie sich an ein Zweithaarstudio Ihres Vertrauens.
Es ist wichtig, dass dieses Studio präqualifiziert ist. D.h. es muss gewisse Qualitätsmerkmale erfüllen, um mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

In unserem Fall sagt Marion Hausner, übernehmen wir von La Peruca® die komplette Abwicklung mit der Krankenkasse, vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung.
Das heißt, Sie als Patient suchen sich in aller Ruhe ihre Perücke aus, die Abwicklung mit der Kasse übernehmen wir.
Je nach Wunsch des Kunden findet sich eine Perücke zum „Kassensatz“ oder je nach Anspruch zahlen Sie einen Eigenanteil zu.
Der ganze Prozess geht zügig „über die Bühne“ und Sie müssen sich um nichts kümmern, so Marion Hausner.

Dafür ist La Peruca® für Sie da.

La Peruca® ist ein präqualifizierter Zweithaarspezialist, der seit 2010 Perücken der namhaften Hersteller Ellen Wille, Jon Renau und Belle Madame in seinem Programm hat.

www.laperuca.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Michael Hausner (Tel.: 0731 20642244), verantwortlich.

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