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Rainy Mountain Royalty Corp.: Weitere Bohrziele im westlichen Raster in der Konzession Brunswick identifiziert


Von Rainy Mountain Royalty Corp.

Thumb Weitere Bohrziele im westlichen Raster in der Konzession Brunswick identifiziert West Vancouver, British Columbia - 4. Mai 2017 - Rainy Mountain Royalty Corp. (das Unternehmen oder Rainy Mountain) gibt bekannt, dass das Unternehmen weitere Bohrziele in der von Rainy Mountain in Option gehaltenen Goldexplorationskonzession (das Konzessionsgebiet Brunswick oder Konzessionsgebiet) identifiziert hat. Das Konzessionsgebiet Brunswick ist ganzjährig über eine unbefestigte Strasse, die zum Highway 560 führt, erreichbar. Über Highway 560 gelangt man in westlicher Richtung zum Highway 144 und dann in nördlicher Richtung nach Timmins (über Highway 101). Das Raster wurde im westzentralen Bereich des Konzessionsgebiets Brunswick auf 2,4 Kilometern erweitert und teilweise vermessen. Bei diesen Vermessungen wurden die Erweiterungen der Scherzonen, die im östlichen Raster auftreten, und anderer paralleler Scherzonen, die im Herbst 2016 kartiert wurden, identifiziert. Nachdem der Schnee nun ausreichend geschmolzen ist, um weitere Ausbisse freizulegen, wurden auch die Prospektierungen wieder aufgenommen. In diesen Ausbissen treten die Erweiterungen der Carbonat-Serizit-Scherzonen, die sich in Richtung der geochemischen Arsen-Antimon-Gesteinsanomalie erstrecken, zu Tage. Es werden außerdem weitere oberirdische Proben im Konzessionsgebiet entnommen. Diese werden analysiert werden, um die Ausdehnung der Arsen-Antimon-Zone (im Verhältnis zu den Anomalien der induzierten Polarisations-Aufladbarkeit) zu ermitteln. Schwere Regenfälle und Stürme haben den Fortschritt der Messarbeiten in der letzten Aprilwoche verlangsamt. Die Arbeiten werden nun jedoch fortgesetzt und vor Aufnahme etwaiger Bohrungen abgeschlossen, um durch die Auswahl der besten Bohrziele im Konzessionsgebiet die Erfolgsaussichten zu verbessern. Zudem wurde sowohl im östlichen als auch im westlichen Raster eine induzierte Polarisationsmessung (IP) (Messstationen im Abstand von jeweils 12,5 Meter) abgeschlossen. Auf Grundlage dieser Arbeiten konnte das Unternehmen die Carbonatalterations- und Verwerfungsstrukturen nachverfolgen und Diabasgänge lokalisieren. Im Zuge der IP-Messung wird die Sulfidmineralisierung innerhalb der Scherzone ermittelt, die mit Goldmineralisierung assoziiert sein könnte. Im östlichen Raster wurden bisher zehn vorrangige Bohrstandorte identifiziert und vier weitere Bohrziele sind auch bereits im westlichen Raster bekannt (weitere Ziele könnten sich aus den anhaltenden Messungen und Probenahmen ergeben). Zu beachten gilt überdies, dass im westlichen Bereich des Konzessionsgebiets (vergleichbar mit dem östlichen Teil), das parallel zur Verwerfungszone Ridout verläuft, vier Scherzonen zu erkennen sind. Zwei dieser Scherzonen enthalten bekanntermaßen Arsen-Antimon-Werte und bei den anderen Scherzonen werden derzeit Proben entnommen. Diese vier Scherzonen sind die durch die Verwerfung verschobene Erweiterung der Scherzonen im östlichen Bereich des Konzessionsgebiets. Ursache für diese Verschiebung der Geologie ist eine große nach Norden streichende Verwerfung namens Nabakwasi River, die wesentlich jünger ist und nicht mit der Mineralisierung in Zusammenhang steht. Die Anomalie der IP-Aufladbarkeit flankiert die geochemische Arsen-Antimon-Anomalie, die diese gescherten Gesteine umgibt und mit eng beeinander liegenden parallelen Scherzonen assoziiert ist. Sie setzt sich jenseits der bekannten geochemischen Anomalie in Richtung der porphyrischen Einlagerung im Osten fort. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass dies ein ideales Milieu für eine Goldlagerstätte darstellt - vergleichbar mit dem Milieu bei der Mine Bell Creek in Timmins. Diese Pressemeldung wurde von Robert Middleton, P.Eng., in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Brunswick geprüft und genehmigt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Clive Shallow, Shareholder Communications, unter der Tel. +1 604-922-2030 oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.rmroyalty.com. RAINY MOUNTAIN ROYALTY CORP. Douglas L. Mason _________________________________ Douglas L. Mason, Chief Executive Officer Börsenkürzel: TSX-V: RMO Frankfurt: EK7N-FF Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aspekte beziehen wie die zukünftige Exploration, Bohrungen, Explorationsaktivitäten, mögliche Mineralisierungen und Ressourcen sowie vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, auf die das Unternehmen keinen angemessenen Einfluss hat. Solche Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können möglicherweise erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, Förderungs- und Explorationsergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für alle zukunftsgerichteten Aussagen. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand der Dinge zum aktuellen Zeitpunkt und könnten sich danach ändern. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen - es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. 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