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Admiral Markets begrüßt BaFin-Beschluss zur Regelung des CFD-Handels


Von Admiral Markets

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will den CFD-Handel künftig strenger regulieren. Ab Ende Sommer 2017 dürfen daher in Deutschland nur noch CFDs mit Schutz vor Nachschusspflicht offeriert werden. ...
Thumb Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will den CFD-Handel künftig strenger regulieren. Ab Ende Sommer 2017 dürfen daher in Deutschland nur noch CFDs mit Schutz vor Nachschusspflicht offeriert werden. Die deutsche Zweigstelle des internationalen Forex- und CFD-Brokers Admiral Markets begrüßt diese Entscheidung der BaFin im Sinne eines besseren Anlegerschutzes.

Um das Verlustrisiko bei sogenannten Contracts for Difference, kurz: CFDs, zu begrenzen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 08. Mai 2017 (Veröffentlichkeitsdatum) beschlossen, dass Produkte mit einer Nachschusspflicht künftig Privatanlegern nicht mehr angeboten werden dürfen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Verbraucher bei der Spekulation mit CFDs deutlich mehr Geld verlieren können, als sie eingezahlt haben. Das ist aus Sicht der BaFin nicht mit dem Verbraucherschutz vereinbar. Diese Ansicht teilt Jens Chrzanwoski, Leiter der deutschen Niederlassung von Admiral Markets UK in Berlin: "Beim Handel mit Hebelprodukten locken natürlich satte Gewinne und in der Zinskrise der letzten Jahre haben sich viele unerfahrene Anleger an den CFD-Handel herangewagt. Was aber viele scheinbar ausgeblendet haben: Der Hebel funktioniert in beide Richtungen, kann also sowohl zu einem schönen Gewinn, als auch zu einem schmerzhaften Verlust führen. Das hat man Anfang 2015 beim sogenannten Schweizer-Franken-Schock gesehen. Während die Konten unserer Kunden bereits damals durch unsere Negative-Balance-Policy vor einer Nachschusspflicht weitgehend geschützt waren, gab es bei einigen Mitbewerbern durchaus Fälle, bei denen die Kunden Geld nachschießen mussten, um ihre Konten auszugleichen. Solche Fälle wird es in Zukunft nicht mehr geben und das sehen wir als Fortschritt im Sinne des Kunden - auch beim Wettbewerber."

Tatsächlich setzt Admiral Markets UK die Vorgaben der BaFin in weiten Teilen bereits seit Jahren um und arbeitet nun an der Aktualisierung seiner Negative-Balance-Policy. "Hebelprodukte sind hochspekulativ und wie alle anderen Hebelprodukte, also auch Optionsscheine, Hebelzertifikate und Futures, nicht für jeden Anleger geeignet", führt Jens Chrzanowski weiter aus. "Das muss auch jedem Kunden bekannt sein, da wirklich überall, in jeder Werbung und jeder Webseite von verantwortungsvollen Anbietern darauf hingewiesen wird. Das heißt aber nicht, dass Hebelprodukte keine Berechtigung haben, und wir verstehen die finale BaFin-Entscheidung auch in diesem Sinne. Jeder Kunde darf weiterhin entscheiden, ob er einen kleinen oder großen Hebel wünscht, ob er Long oder Short gehen möchte und wie viel Kapital er einsetzt - jedoch künftig ohne die unkalkulierbaren Nachschusspflichten."

Admiral Markets arbeitet mit allen relevanten Regulierungen und Aufsichtsbehörden zusammen. Die Risikoaufklärung und das Risiko-Management der Kunden war und ist für den Broker seit Jahren besonders wichtig. Hebelprodukte wie Forex und CFDs sind nicht für jeden geeignet, da der Hebeleffekt mögliche Gewinne wie die Verluste multipliziert. Allen Tradern, die diese Chancen und Risiken eingehen möchten, steht Admiral Markets weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite. Weitere Details auch auf der Webseite des Brokers unter https://admiralmarkets.de/ueber-uns/news/admiral-markets-uk-begrusst-kunftige-bafin-verbraucherschutzmassnahmen.

"Der Privatkunde in Deutschland kann in aller Regel nur über Hebelprodukte wie CFDs auch an fallenden Kursen profitieren, indem er auf Short setzt. Mit gängigem Aktienhandel ist dies nicht möglich. Auch "lohnt" sich Aktientrading oftmals erst ab einer gewissen, größeren Anlagesumme. Bei CFDs können bereits Engagements ab 100 Euro interessant sein, oder sogar noch kleinere Summen. Kurzfristiges Trading im Minuten-, Stunden- oder Tagesrhythmus steht somit allen offen, die die Chancen zusammen mit den Risiken eingehen möchten", erklärt Chrzanowski. Eine ehrliche, offene Aufklärung zeichnet Admiral Markets UK seit dem Start in Deutschland vor fünf Jahren aus. Dieses offene Geschäft wird der Broker weiterhin gern anbieten.

Ein Handelsbeispiel mit der gleichen Ausgangslage für den DAX30 CFD und eine einfache Darstellung von einem Gewinn- und einem Verlusttrade, ist auch auf der Webseite von Admiral Markets abrufbar: https://admiralmarkets.de/wissen/dax30-cfd. So werden die Chancen und Risiken für jeden Einsteiger nachvollziehbar. Firmenkontakt
Admiral Markets UK
Jens Chrzanowski
Potsdamer Platz 10, Haus 2
10785 Berlin
030- 25 74 19 53
j.chrzanowski@admiralmarkets.de
http://www.admiralmarkets.de


Pressekontakt
Quadriga Communication GmbH
Felicitas Kraus
Potsdamer Platz 5
10785 Berlin
030-30308089-14
kraus@quadriga-communication.de
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jens Chrzanowski (Tel.: 030- 25 74 19 53), verantwortlich.

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