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Tower One Wireless meldet Update seiner Betriebe in Kolumbien


Von Tower One Wireless Corp.

Thumb Tower One Wireless meldet Update seiner Betriebe in Kolumbien VANCOUVER (BRITISH COLUMBIA, KANADA), 16. Mai 2017. Tower One Wireless Corp. (CSE: TO, OTC: TOWTF, Frankfurt: A2AFT9) (das Unternehmen) meldet ein Update seiner Betriebe in Kolumbien. Dem Unternehmen wurden kürzlich sechs weitere Suchringe von einem Mobilfunkbetreiber gewährt. Außerdem wartet Tower One Wireless auf den Abschluss der Versteigerung der kolumbianischen 700- und 1.900-Megahertz-Bandbreiten, die die Errichtung von Sendemasten eines jeden Mobilfunkanbieters für die Jahre 2017 bis 2020 betrifft. CEO Alex Ochoa sagte: Wir erwarten die Ergebnisse dieser Versteigerung in Kürze und gehen davon aus, dass das kolumbianische Netz wachsen wird, sobald die Versteigerung abgeschlossen ist. Unterdessen verzeichnet das Unternehmen weitere beträchtliche Fortschritte auf dem mittlerweile äußerst aktiven Sendemastenmarkt in Argentinien. Über die Versteigerung der kolumbianischen Bandbreiten Das kolumbianische Ministerium für Informationstechnologie und Kommunikation (Ministerio de Tecnologías de la Información y las Comunicaciones, MinTIC) hat gemeinsam mit der nationalen Bandbreitenagentur (Agencia Nacional de Espectro, ANE) eine öffentliche Anhörung hinsichtlich seiner Pläne, Frequenzen in den Bandbreiten 700 und 1.900 Megahertz zu versteigern, gestartet. Als ersten Schritt sind die Behörden bestrebt, die bestehenden Bandbreitenobergrenzen bei niedrigen Bandbreiten von unter einem Gigahertz (689 bis 960 Megahertz) von 30 auf 45 Megahertz pro Anbieter zu erhöhen und gleichzeitig die Bandbreitenobergrenzen bei hohen Bandbreiten (1.710 bis 2.690 Megahertz) von 85 auf 90 Megahertz zu erhöhen. Gemäß der Beschlussvorlage wird eine Bandbreite von insgesamt 70 Megahertz (zwei Mal 35 Megahertz) in der 700-Megahertz-Bandbreite (713 bis 748 Megahertz, zusammen mit 768 bis 803 Megahertz) angeboten. Die 700-Megahertz-Bandbreite soll wie folgt aufgeteilt werden: zwei Mal 15-Megahertz-Blöcke (Block A), zwei Mal Zehn-Megahertz-Blöcke (Block B) und zwei Mal Fünf-Megahertz-Blöcke (Blöcke C und D). Ein zusätzlicher Block von zwei Mal 2,5 Megahertz einer 1.900-Megahertz-Bandbreite, der Frequenzen in den Bandbreiten 1.865 bis 1.867,5 sowie 1.945 bis 1.947,5 Megahertz (Block E) umfasst, wird ebenfalls versteigert. Die öffentliche Anhörung dauerte von 7. Februar bis März 2017. Über Tower One Wireless Corp Tower One baut, besitzt und vermietet ein Portfolio von Einrichtungen für die Drahtlosinfrastruktur auf Langzeitbasis an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist das einzige, öffentlich gehandelte Small-Cap-Unternehmen im Bereich Mobilmasten und Drahtlosinfrastruktur.Tower One konzentriert sich in erster Linie auf die Errichtung von Sendetürmen in Gemeinden, die einen begrenzten oder keinen Netzzugang haben. Tower One wird von einem Team von Telekom- und Finanzexperten mit langjähriger erfolgreicher Erfahrung im Telekommunikations- und Wireless-Infrastrukturgeschäft betrieben.Bei der Wahl des Managements wurden 30 Millionen Aktien an das Management von Tower One emittiert, die innerhalb von drei Jahren nicht verkauft werden dürfen. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika. Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit des Inhalts dieser Pressemeldung. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden weder nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung. Weitere Informationen erhalten Sie über: Robert Nick Horsley, Director nick@toweronewireless.com (604) 559-8051 ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen, die behördliche Genehmigungen und andere Aspekte beinhalten. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen, die nicht ausschließlich historischer Natur sind, einschließlich aller Aussagen bezüglich Meinungen, Pläne, Erwartungen oder zukünftiger Absichten. Solche Informationen können im Allgemeinen anhand der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, wie etwa könnte, erwarten, schätzen, beabsichtigen, glauben oder weiterhin bzw. deren verneinte Form oder ähnliche Variationen. Die Leser werden davor gewarnt, sich auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da es keine Gewissheit gibt, dass die Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen diese basieren, tatsächlich eintreten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten zahlreiche Annahmen, bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, sowohl allgemeine als auch spezifische, die dazu beitragen könnten, dass Prognosen, Schätzungen, Pläne und andere zukunftsgerichteten Aussagen möglicherweise nicht eintreffen. Zukunftsgerichteten Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese Annahmen, Risiken und Ungewissheiten beinhalten unter anderem die allgemeine Wirtschaftslage und insbesondere die Kapitalmärkte, aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien, das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, sowie andere Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen vom Management des Unternehmens als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und behördlichen Ungewissheiten und Risiken. Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, erforderliche Gelder aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Equipment-Ausfällen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen soziale Genehmigungen genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren; (x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden in diesem Dokument ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Investoren werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen, weshalb man sich aufgrund der grundsätzlichen Ungewissheit zukunftsgerichteter Aussagen nicht darauf verlassen sollte. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung wurden am Tag der Erstellung dieser Pressemitteilung geäußert. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und ist auch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten - weder infolge neuer Informationen noch infolge zukünftiger Ereignisse -, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Erwartungen oder Erklärungen Dritter hinsichtlich der oben genannten Angelegenheiten zu kommentieren. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! 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