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Besteht die Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung?


Von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

Die Wahl der Krankenkasse ist eine wichtige Entscheidung, unabhängig, ob es um eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse geht. Ernsthafte Überlegungen gehen dem Wechsel voraus.
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Der Wechsel in die PKV ist 2017 ab einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro möglich. Bei der privaten Krankenversicherung locken niedrigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Die Beitragskosten richten sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsstatus. Wichtig ist den privat Versicherten der Zugang zur optimalen medizinischen Versorgung. Ebenso wie die gesetzlich Versicherten erhalten auch die privat Versicherten einen Zuschuss von 50 Prozent vom Arbeitgeber. Allerdings wird der Zuschuss nur genehmigt, wenn die ausgewählte private Versicherung nicht den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet. Gehört man zur Gruppe der Arbeitnehmer, die eher weniger häufig krank werden, kann man einen Tarif mit Beitragsrückerstattung wählen. Hat man ein Jahr lang keine Leistungen bezogen, ergibt sich eine Rückerstattung: Dafür gibt es die Barauszahlung, die einmalige Beitragssenkung oder eine Beitragssenkung auf Dauer.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig informiert in seiner Kanzlei in Mannheim über die Möglichkeit, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Aus Kostengründen suchen viele ältere privat Versicherte den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Für sie bleibt der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung meist versperrt. Daher macht es Sinn, bereits vor Erreichen des 55. Lebensjahrs die passende Strategie für die Folgejahre einzuschlagen. Arbeitnehmer ab 55 können ihr Jahreseinkommen unter die Pflichtgrenze drücken. Chancen eröffnen sich manchmal im Gespräch mit dem Arbeitgeber. Möglichkeiten sind beispielsweise das Reduzieren der Arbeitszeit, das Entfernen von variablen Gehaltsbestandteilen aus dem Gehalt, die Einzahlung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge. Keinen Weg zur Rückkehr gibt es für Arbeitnehmer, wenn sie sich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen befreit haben, wenn Beitragsbemessungsgrenzen angehoben wurden oder ihr Einkommen die neuen Pflichtgrenzen unterschritten hat.

Beratungsgespräche rund um das Thema Wahl der Krankenversicherung bietet Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig seinen Mandanten in seiner Kanzlei in Mannheim an.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Jürgen-Dieter Körnig (Tel.: 0621 10069), verantwortlich.

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