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Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über Ausnahmeregelungen bei Platzierungen und verlängert angekündigte Privatplatzierung


Von Marapharm Ventures Inc.

Thumb Marapharm Ventures Inc. (Marapharm) informiert über Ausnahmeregelungen bei Platzierungen und verlängert angekündigte Privatplatzierung Marapharm gibt bekannt, dass die am 5. Juli 2017 angekündigten Stammaktienwarrants im Wert von 6 Millionen $ bereits reserviert bzw. bezahlt wurden. Aufgrund der überragenden Resonanz hat sich Marapharm entschlossen, die Platzierung der Warrants bis 15. September 2017 zu verlängern. Darüber hinaus wird Marapharm neue Ausnahmeregelungen zulassen, um die Platzierung inklusiver zu gestalten. Im Anschluss an die Pressemeldung vom 5. Juli 2017, in der eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (die Platzierung) von bis zu 80.000.000 Stammaktienkaufwarrants (die Warrants) zum Preis von 0,10 $ pro Warrant - entsprechend einem Erlös in Höhe von 8.000.000 $ - angekündigt wurde, hat das Unternehmen die Möglichkeit, einen Teil der Platzierung über einen Investment Dealer gemäß den einschlägigen Vorschriften (Multilateral CSA Notice 45-318 Prospectus Exemption for Certain Distributions through an Investment Dealer bzw. CSA 45-318) sowie den entsprechenden Instrumenten, Vorschriften und Regeln zur Umsetzung von CSA 45-318 in den teilnehmenden Rechtssystemen (zusammen mit CSA 45-318 als Ausnahmeregelung für Investment Dealer bezeichnet) abzuwickeln. Bei der Durchführung der Platzierung akzeptiert das Unternehmen zusätzlich zur Ausnahmeregelung für Investment Dealer für die Zeichnung der Warrants auch noch andere Befreiungen von der Prospektpflicht laut anwendbarem Recht. Darüber hinaus wird Marapharm die Platzierung allen bestehenden Marapharm-Aktionären zugänglich machen, welche bei Geschäftsschluss am 4. Juli 2017 (Datum einen Tag vor der Erstbekanntgabe der Platzierung) in Besitz von Aktien waren (und diese auch nach dem Abschlussdatum noch besitzen), wobei hier die Ausnahmeregelung von der Prospektpflicht der Vorschrift BC Instrument 45-534 (Exemption from prospectus requirement for certain trades to existing security holders and in similar instruments in other jurisdictions in Canada bzw. Ausnahmeregelung für bestehende Aktionäre) zum Tragen kommt. Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für bestehende Aktionäre sind bestimmte Bedingungen bzw. Einschränkungen zu beachten. Insbesondere muss der Zeichnungsberechtigte (a) zum Stichtag (und noch immer) ein Aktionär des Unternehmens sein, (b) die Warrants als Auftraggeber erwerben - d.h. auf eigene Rechnung und nicht für einen Dritten - und (c) darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vom Unternehmen Wertpapiere nur bis zu einem Höchstwert von 15.000 $ kaufen. Es besteht lediglich eine Ausnahme von der Zeichnungsgrenze in Höhe von 15.000 $: Sollte ein Zeichnungsberechtigter Wertpapiere im Wert von mehr als 15.000 $ kaufen wollen, dann ist dies nur möglich, wenn der Betreffende zuerst einen Eignungsnachweis von einem registrierten Investment Dealer anfordert. In diesem Fall wird der Zeichnungsberechtigte ersucht, die Identität und den Arbeitgeber des registrierten Investment Dealers zu bestätigen. Zeichnungsangebote werden vom Unternehmen in der Reihenfolge ihres Einlangens angenommen und bearbeitet. Im Falle einer Überzeichnung der Platzierung ist es daher möglich, dass die Zeichnungsanfrage eines Aktionärs vom Unternehmen nicht mehr berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus behält sich die Unternehmensführung im Falle eines Ungleichgewichts zwischen größeren und kleineren Zeichnungsvolumina nach eigenem Ermessen vor, größere Zeichnungsvolumina zugunsten kleinerer Zeichnungsanfragen von Aktionären zu reduzieren. Alle weiteren Bedingungen werden im Rahmen einer Zeichnungsvereinbarung festgelegt, die an die Interessenten ausgegeben wird. Die Interessenten werden gebeten sich diesbezüglich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Alle im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum. Für den Abschluss der Platzierung müssen sämtliche erforderlichen Genehmigungen der Regulierungsbehörden eingeholt werden. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER: www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO, 778-583-4476 info@marapharm.com Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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