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Früherkennung durch Verlaufskontrollen des PSA-Wertes


Von ALTA Klinik GmbH (September 2017)

Der PSA-Wert steigt, wenn in der Prostata Veränderungen stattfinden. Regelmäßig den PSA-Wert bestimmen zu lassen, kann bei der Früherkennung helfen und den ersten Hinweis auf eine Erkrankung geben.
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Warum ist eine PSA-Wert Verlaufskontrolle sinnvoll?

Der PSA-Wert ist grundsätzlich ein sehr guter Beobachter. Das liegt daran, dass der PSA-Wert bei jeder Art von Veränderung in der Prostata steigt. Mit Veränderung ist eine gutartige, entzündliche oder bösartige Erkrankung gemeint.

Ist eine Erkrankung festgestellt worden, kann diese über den PSA-Wert kontrolliert werden. Wenn der PSA-Wert sich relativ konstant verhält, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine Veränderungen dazugekommen sind. Steigt der PSA-Wert jedoch stetig an oder verdoppelt sich der Wert z. B. innerhalb von 6 Monaten, ist die Frage zu klären, ob die festgestellte Erkrankung sich weiter entwickelt hat oder ob eine andere Erkrankung zusätzlich in der Prostata vorliegt. Aus diesem Grund sind PSA-Wert Verlaufskontrollen sinnvoll.

Bei der Erstdiagnose sind PSA-Werte unter 1 ng/ml unauffällig. Steigt ein PSA-Wert bereits bei Werten ab 1 ng/ml kontinuierlich an, kann das auch ein erster Hinweis auf eine Erkrankung sein, obwohl der Wert selber nicht auffällig ist. PSA-Werte ab 4 ng/ml gelten grundsätzlich als erhöht und somit abklärungsbedürftig, insbesondere dann, wenn der Wert stetig ansteigt. In dieser Situation ist eine MRT-Untersuchung der Prostata angeraten, um die Ursache für einen Anstieg klären zu können.

Der absolute Wert kann häufig weniger aussagen als der Verlauf eines PSA-Wertes, weil dieser eher auf eine Veränderung hinweisen kann.

In der ALTA Klinik in Bielefeld werden bei den Patienten regelmäßige PSA-Kontrollen durchgeführt. Dadurch kann der Verlauf des Wertes kontrolliert und bei Veränderungen oder Auffälligkeiten entsprechend reagiert werden. Je nach Erkrankung liegt die Empfehlung einen PSA-Wert alle 3 Monate, oder spätestens nach 6 Monaten bestimmen zu lassen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Teuta Pannhorst (Tel.: 0521-26055544), verantwortlich.

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