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Rainy Mountain entdeckt bei Grabungen zwei neue Zonen im östlichen Raster des Konzessionsgebiets Brunswick


Von Rainy Mountain Royalty Corp.

Thumb Rainy Mountain entdeckt bei Grabungen zwei neue Zonen im östlichen Raster des Konzessionsgebiets Brunswick West Vancouver, British Columbia - 12. September 2017 - Rainy Mountain Royalty Corp. (das Unternehmen oder Rainy Mountain) gibt bekannt, dass das Unternehmen sein jüngstes Grabungsprogramm im östlichen Raster der von Rainy Mountain in Option gehaltenen Goldexplorationskonzession (das Konzessionsgebiet Brunswick oder Konzessionsgebiet) abgeschlossen hat. Im Zuge des Programms wurden zwei neue Zonen entdeckt. Das Konzessionsgebiet befindet sich 140 Kilometer südlich von Timmins (Ontario) und ist ganzjährig über eine unbefestigte Straße, die zum Highway 560 führt, erreichbar. Über Highway 560 gelangt man in westlicher Richtung zum Highway 144 und dann in nördlicher Richtung nach Timmins (über Highway 101). Wichtigste Ergebnisse der Schürfgrabungen im östlichen Raster: - 800 Meter lange Erweiterung westlich des ursprünglichen Goldvorkommens durch Grabungen freigelegt; Stichprobe mit 0,388 Gramm Gold (Au); - ausgeprägte Mineralisierung entlang den Erweiterungen von Bohrloch BE04 freigelegt; - Gehalte von 0,12 Gramm Gold (Au) in Erzgängen mit Chalkopyritmineralisierung (Kupfer), 200 Meter westlich von Bohrloch BE04, sowie Indikatorelementkonzentrationen gemessen. Rainy River hat soeben die nächste Grabungs- und Erprobungsphase im östlichen Raster des Konzessionsgebiets abgeschlossen, in deren Zuge eine ausgeprägte Deformationszone ausgehend vom Bohrloch BE04 entdeckt wurde (Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Pressemeldungen des Unternehmens vom 12. Juli, 17. Juli und 28. August 2017). Diese Zone enthält Quarzerzgänge mit Mächtigkeiten von bis zu 1,0 Metern. Die Erzgänge weisen Chalkopyritmineralisierung (Kupfer) auf, die in dieselbe Richtung streicht wie die große Scherzone in Zusammenhang mit der von Bohrloch BE04 erprobten 2,1 Kilometer langen IP-Anomalie (induzierte Polarisation). Diese Scherzone befindet sich 400 Meter nördlich der Verwerfungszone Ridout und verläuft parallel zu dieser Struktur. Im Zuge der Grabungen wurde diese Struktur von Abschnitt 50100E bis Abschnitt 49750E bei 97+00N offengelegt (Mineralisierung mit einer Länge von 350 Metern). Die Analyse der Stichproben aus dieser Struktur - sowohl aus Carbonatgestein mit Sulfiden als auch aus Quarzerzgängen mit Chalkopyrit (Kupfer) - lieferte einen Goldwert von 0,12 Gramm Gold (Au) (Ergebnis der Kontrollprobe steht aus). Mit dieser Zone stehen auch sehr anomale Arsenwerte sowie Vanadium-, Kupfer- und Antimongehalte in Zusammenhang. Das Bohrloch BE04 lieferte mit 8.380 ppm den höchsten Arsenwert, der jeweils im Konzessionsgebiet entdeckt wurde, sowie vier anomale Goldgehalte (0,298, 0,113, 0,207 und 0,364 Gramm), weshalb die Zone von besonderem Interesse für das Unternehmen ist. Bei den Grabungen wurde außerdem eine weitere Deformationszone entdeckt, die sich westlich des ursprünglichen Goldvorkommens von Abschnitt 49800 bei 102+50N bis 49000E bei 102+25N erstreckt. Fotos dieser Zone werden in Kürze gemeinsam mit einem Lageplan für das östliche Raster des Konzessionsgebiets mit Angabe der IP-Anomalien, der niedergebrachten Bohrlöcher, der geplanten Bohrlöcher und der Standorte der Gräben auf der Website des Unternehmens, www.rmroyalty.com, veröffentlicht. Eine Probe aus den gefalteten Quarzerzgängen in dieser Deformationszone auf Abschnitt 49000 bei 102+20N ergab einen Goldgehalt von 0,32 Gramm (Kontrollprobe: 0,388 Gramm Gold), ähnlich der Goldwerte im Kontakthof beim ursprünglichen Goldvorkommen. In dieser Zone wurden außerdem erhöhte Arsen-, Silber- und Bleiwerte verzeichnet. Bohrungen sind erforderlich, um das geologische Profil genauer abzugrenzen und alle Erzgänge in dieser Struktur ordnungsgemäß zu erproben. Die Goldbodenanomalien stehen mit dieser konkreten Deformationszone in Zusammenhang, wodurch sich das Unternehmen ermutigt sieht, weitere Bohrungen entlang des Streichens zu absolvieren. Im westlichen Bereich des Konzessionsgebiets Brunswick wurden ebenfalls Grabungen und Probenahmen durchgeführt; die Untersuchungsergebnisse von zwei Proben aus diesem Gebiet stehen noch aus. Entlang des Streichens in Richtung BE04 und der Erweiterung der ursprünglichen Goldzone ist eine Reihe weiterer Bohrlöcher geplant. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die bisherigen Grabungen ein wichtiges Hilfsmittel bei der Freilegung der Geologie des Konzessionsgebiets waren; nichtsdestotrotz können hierbei Lücken auftreten. Hier sind dann Bohrungen für eine noch genauere geologische Analyse erforderlich. Probenaufbereitung Die Analyse erfolgte in der Einrichtung von ALS Canada Inc. in North Vancouver (British Columbia) und die Probenaufbereitung in der Einrichtung von ALS Canada in Timmins (Ontario). Proben, die bei der Analyse anhand des ICP-Verfahrens mit Säureaufschluss einen Goldgehalt (Au) von mehr als 0,2 Gramm ergaben, wurden nochmals anhand einer Brandprobe an einer 30-Gramm-Probe analysiert; sämtliche Proben mit einem Goldgehalt von über 3,0 Gramm wurden auch mittels Brandprobe an einer 30-Gramm-Probe erneut analysiert. Der Gehalt der Indikatorelemente wurde anhand des ICP-Verfahrens mit Säureaufschlusses an einer 2-Gramm-Probe ermittelt. Diese Pressemeldung wurde von Robert Middleton, P.Eng., in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Brunswick geprüft und genehmigt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Clive Shallow, Shareholder Communications, unter der Tel. +1 604-922-2030 oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.rmroyalty.com. RAINY MOUNTAIN ROYALTY CORP. Douglas L. Mason _________________________________ Douglas L. Mason, Chief Executive Officer Börsenkürzel: -TSX-V: RMO --Frankfurt: EK7N-FF Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aspekte beziehen wie die zukünftige Exploration, Bohrungen, Explorationsaktivitäten, mögliche Mineralisierungen und Ressourcen sowie vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, auf die das Unternehmen keinen angemessenen Einfluss hat. Solche Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können möglicherweise erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, Förderungs- und Explorationsergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für alle zukunftsgerichteten Aussagen. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand der Dinge zum aktuellen Zeitpunkt und könnten sich danach ändern. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen - es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden bzw. werden nicht gemäß dem geltenden US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert. Sie dürfen daher weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Bürger oder auf deren Rechnung bzw. zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, wenn keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen des Gesetzes vorliegt. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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