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Röntgenfilmbox für Tierärzte und Tierkliniken


Von Schmidt + Kampshoff GmbH

Sichere Röntgenfilmentsorgung auch bei kleineren Mengen alter Röntgenbilder mit dem X-Raycycling-Service von Schmidtentsorgung

 

Bremen, 23. Oktober 2017 – Die Untersuchungsmöglichkeiten für erkrankte Heim- und Nutztiere haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert: CT-, MRT-, Röntgen- und Ultraschall-Untersuchungen sind dank des technischen Fortschritts in vielen Tierkliniken und Tierarztpraxen möglich. Der Einsatz von bildgebenden Verfahren ist aus Dokumentationsgründen mit Aufbewahrungs- und Entsorgungspflichten verbunden. So verlangt die Röntgenverordnung, dass Röntgenbilder 10 Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren sind. Danach müssen sie gemäß Bundesdatenschutzgesetz entsorgt werden. Da tierärztliche Praxen im Vergleich zu humanmedizinischen Kliniken meist nur kleinere Mengen an alten Röntgenbildern jährlich aussortieren, entwickelte die Schmidt + Kampshoff GmbH eine speziell auf Kleinmengen ausgerichtete Entsorgungslösung: Mit dem kostenfreien Service X-Raycycling erhalten Ärzte eine handliche Röntgenfilmbox, die sie während des Praxisbetriebs befüllen. Zum Wunschtermin wird diese abgeholt und die enthaltenen Filme datenschutzkonform vernichtet.

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„Mit der Röntgenfilmbox haben wir für Ärzte eine komfortable Möglichkeit geschaffen, analoge Röntgenbilder nach und nach auszusortieren und zu sammeln. Denn die Box kann so lange kostenfrei in der Praxis bleiben, bis sie vollständig gefüllt ist. Gerade im oft hektischen Praxisbetrieb ist das eine große Erleichterung bei der datenschutzkonformen Entsorgung von Röntgenaufnahmen“, so Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte von Schmidt + Kampshoff. „Die Entsorgung von Röntgenfilmen ist das gesamte Jahr über Thema in ärztlichen Praxen, da die gesetzliche 10-jährige Aufbewahrungsfrist immer nach der letzten Untersuchung anläuft und von Patient zu Patient unterschiedlich endet. Tierärzte müssen die 10 Jahre auch dann einhalten, wenn das Tier in der Zwischenzeit verstirbt“, erklärt Calvo Moreno weiter.

 

Da Röntgenbilder immer Eigentum des Arztes sind, der sie erstellt hat, ist dieser allein für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Entsorgung verantwortlich – und kann bei Fehlern zur Rechenschaft gezogen und mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Deshalb nimmt die Schmidt + Kampshoff GmbH als anerkannter Entsorgungsfachbetrieb vor allem auch eine Aufklärungsrolle im täglichen Austausch mit ärztlichen Praxen ein. Aus der häufig gestellten Frage „Wohin mit Kleinmengen an Röntgenbildern?“ ist die Idee für die Röntgenfilmbox entstanden. Damit ergänzt das hanseatische Unternehmen seine zertifizierten Entsorgungskonzepte für Krankenhäuser und Kliniken mit großen Mengen an konventionellen Röntgenfilmen.

 

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen unter www.x-raycycling.de und www.schmidtentsorgung.de.

 

Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de

 

 

Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig,Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Monica Calvo Moreno (Tel.: +49 421 835 444 0), verantwortlich.

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