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Stromklau | Diebstahl von Strom


Von Kurtz Detektei Münster

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"Stromdiebstahl" im Büro durch Handyaufladen? Droht die fristlose Kündigung?

 

Ein Mann aus Oberhausen hat 2009 vor Gericht einen viel beachteten Sieg davongetragen: Die fristlose Kündigung wegen eines Stromdiebstahls im Wert von 0,014 Cent (!) durch das Aufladen seines Smartphones wurde vom Oberhausener Arbeitsgericht abgewiesen (Az.: 4 Ca 1228/09). Der seit 14 Jahren bei seinem Arbeitgeber angestellte Mann durfte somit seinen Job behalten. Stromklau ist grundsätzlich dennoch strafbar – mit Kulanzen bei geringen Mengen: Seit 1900 im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, wird in § 248c "Entziehung elektrischer Energie" eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe festgesetzt, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Kleine Mengen (§ 248a StGB) und Stromdiebstahl unter Verwandten werden nur auf Antrag verfolgt.

 

Wie ist Stromklau feststellbar?

 

Woran merkt man, dass nicht die Strompreise erhöht wurden oder einmalig mehr verbraucht, sondern Stromklau betrieben wurde? Während ein leicht erhöhter Verbrauch besonders in kalten Wintern oder nach der Anschaffung einer stromfressenden HiFi-Anlage normal ist, sollte extrem gesunkener oder extrem gestiegener Verbrauch entweder das Elektrizitätswerk oder den Mieter bzw. Vermieter stutzig machen. Größere Auffälligkeiten am Zählerstand können auf Stromdiebstahl hinweisen. Um einem Verdacht nachzugehen und niemanden fälschlicherweise zu beschuldigen, werden unsere Detektive aus Münster eingesetzt, die mit ihrem Know-how und ihrer Diskretion durch Observation und Recherchen vor Ort herausfinden können, ob es sich um Stromklau handelt und wer ggf. dafür verantwortlich ist.

 

Ältere Stromzähler zu manipulieren, erfordert zwar ein gewisses Know-how, aber auch keine außerordentliche Expertise. 

 

Weiterlesen

 

Stromdiebstahl

Stromklau

Entziehung elektrischer Energie

 

Verfasserin: Maya Grünschloß

 

Kurtz Detektei Münster

Nevinghoff 16

48147 Münster

Tel.: 0251 7009 0014

Mail: kontakt@kurtz-detektei-muenster.de

Web: https://www.kurtz-detektei-muenster.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Patrick Kurtz (Tel.: 0251 7009 0014), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 282 Wörter, 3273 Zeichen. Artikel reklamieren
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