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Bundesrat erhöht Sachbezugswerte für Sodexo Restaurantschecks


Von Sodexo Services GmbH

Bundesratsbeschluss: 7 Mio. Arbeitnehmer profitieren 2018 von höheren Verpflegungswerten. 2018 arbeitstäglich je 6,33 Euro steuerfrei zur Mitarbeiterverpflegung mit Sodexo Restaurantschecks möglich.
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Berlin, 24.11.2017 [CR241117SVX]. Der Bundesrat hat heute in seiner 962. Sitzung die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2018 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 246 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,23 Euro erhöht. Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen ab dem 01.01.2018 pro Arbeitstag nun bis zu 6,33 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert.
Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 6,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks, wie dem Sodexo Restaurant Pass.

Sparpotential für Unternehmen: Mehr als 1.300 Euro steuerfrei zusätzlich zum Gehalt
Mit dem so genannten Sachbezugswert wird der steuerliche Wert für ein Mittagessen bemessen. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Die Mitarbeiterverpflegung ist also kein geldwerter Vorteil, den viele Unternehmen als Kostenfaktor fürchten, sondern im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie frei von Steuern und Sozialabgaben. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen ab Januar 2018 den Nettolohn der Angestellten sehr effizient erhöhen und zwar um bis zu 1.392,60 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Sodexo Infohotline informiert
Da der Sachbezug für die Mitarbeiterverpflegung nicht nur für betriebliche Personalabteilungen, sondern auch für Krankenkassen, Steuerberater und Lohnabrechner interessant ist, hat Sodexo unter der Rufnummer 0800-0073996 eine kostenfreie Info-Hotline eingerichtet. Anrufer der Service-Hotline erhalten persönlich Informationen zur betrieblichen Mitarbeiterverpflegung und wie sich der Sachbezug vorteilhaft nutzen lässt [CR241117SVX].




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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr George Wyrwoll (Tel.: 069-73996-6211), verantwortlich.

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