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Mit bi-Cube sind Sie gut für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung gerüstet


Von OEDIV SecuSys GmbH

Wie bi-Cube die Anforderungen der DS-GVO unterstützen kann

Ab dem 25. Mai 2018 müssen datenverarbeitende Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern speichern, die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfüllen. Dadurch wird eine neuerliche Prüfung von internen Datenverarbeitungsprozessen und des entsprechenden Anpassungsbedarfs notwendig.

 

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Somit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, ein angemessenes Schutzniveau zu erreichen, das Risiken bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Bezug auf Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugtem Zugang und unbefugter Offenlegung eindämmt.

 

Ihr Sicherheitsbollwerk mit bi-Cube IAM

 

Für die Datenschutzanforderungen im Falle der personenbezogenen Daten, die in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden, bedeutet das die Notwendigkeit eines risikobasierten Ansatzes und die daraus resultierende Ergreifung erforderlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen.

bi-Cube liefert bereits viele der DS-GVO Funktionen, da die bi-Cube IAM-Software die Userdaten regelbasiert verwaltet.

Wenn die Userdaten noch in der Verarbeitung sind, ist der Zugriffsschutz eindeutig im Unternehmen zu regeln. Mit dem Einsatz eines IAM sind viele Maßnahmen zur sicheren Zugangs- und Nutzungskontrolle für persönliche Daten bereits umgesetzt.

 

Inwiefern unterstützt bi-Cube die Datenschutzregelungen bereits?

  • in der Risiko-Klassifikation der personenbezogenen Daten
  • im Rollenkonzept
  • im granularen Berechtigungs- und Freigabekonzept
  • durch die Propagierung von Löschung auf andere IT-Systeme
  • in der Nutzung von bi-Cube als Daten-Repository
  • in der Nachvollziehbarkeit:  Wer darf was und wo

 

Auf die Maßnahmen folgen die Kontrollen: Mit individuell abrufbaren Reports können sämtliche Berechtigungen rückwirkend und entweder regelmäßig oder stichtagsbezogen geprüft werden. Aus den Reports lassen sich neue Compliance-Maßnahmen ableiten. Die neue DS-GVO regelt des Weiteren auch die Auskunftsrechte Ihrer Kunden und verpflichtet Sie zum Ermitteln und Vorhalten bestimmter Informationen, um Ihrer Auskunftspflicht zu genügen. 

 

Sie können bi-Cube folglich als Werkzeug nutzen, um in Ihrem Unternehmen durchzusetzen, dass personenbezogene Daten gemäß DS-GVO verarbeitet werden. 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ger Rossa (Tel.: 0381 375730), verantwortlich.

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