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Die Fallstricke der Markenzeichenanmeldung


Von CompuMark

Hashtags, Memes & Co. als Markenzeichen anmelden

Immer öfter möchten Personen oder Gemeinschaften für ein im Internet viral verbreitetes Wort ein Markenzeichen anmelden. Manche verfolgen damit Marketing-Zwecke und wittern Profit. Andere wollen das Markenzeichen lediglich ihr Eigen nennen. Doch nicht jeder kann aus allem ein Markenzeichen machen. Worauf es bei der Markenanmeldung ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Normalerweise sind Markenzeichen Wörter, Symbole, Designs oder Dienstleistungen rund um ein Produkt oder eine Dienstleistung. Häufig besteht ihr Nutzen auch darin, das Image und die Reputation einer Marke vor Produktfälschern und Betrügern zu schützen. Ein aktueller Trend ist, die heißesten Trendwörter oder Memes aus dem Internet als Markenzeichen anzumelden.

 

Ein Gorilla wird zum Internetstar

 

Erinnern Sie sich noch an den Gorilla Harambe? Er wurde im Mai 2016 im Cincinnati Zoo erschossen, weil er einen dreijährigen Jungen angegriffen hatte, der in seinen Käfig gefallen war. Die Story verbreitete sich rasend schnell um den Globus und entfachte eine heftige Debatte, ob es nun richtig war, den Gorilla zu erschießen. In der Folge entwickelte sich ein regelrechter Medienhype, der einen Zustrom der Namensnennung Harambes und eine überbordende Ehrerbietung des Gorillas weltweit zur Folge hatte. Im Netz gab es Beileidsbekundungen rund um den Tod von Harambe mit Hashtags wie #RIPHarambe oder #JusticeForHarambe.

 

Manch einer hat angesichts der globalen Aufmerksamkeit seine Chance zur Vermarktung dieses so weit verbreiteten kontroversen Themas gewittert. Letztlich hat ein Unternehmer aus Ohio die Gelegenheit beim Schopf gepackt und einen Antrag auf Markenzeicheneintrag des Namen „Harambe“ eingereicht. Sein Motiv: Den Namen schützen zu lassen und für verschiedene Merchandise-Artikel, wie T-Shirts oder Mützen, zu verwenden – und schlussendlich damit Profit zu machen.

 

Problematischer Prozess der Meme-Markenanmeldung

 

Ein ähnliches Szenario spielte sich ab, als US-Präsident Donald Trump eines Abends einen unleserlichen Tweet absetzte. Trump hatte schlichtweg schluderig geschrieben. Heraus kam ein Tweet mit einem Tippfehler und der bedeutungslosen Worthülse „covfefe“. Spekulationen um deren Bedeutung machten #covfefe weltweit zu einem Internet-Phänomen. Bereits am Mittag des darauffolgenden Tages ging die erste Markenzeichen-Anmeldung für diesen „Begriff“ ein: „Covfefe Coffee“ sollte geschützt werden und dem Inhaber Geld bringen. Nach zwei Wochen gab es dann sogar 32 Markenzeichen-Anmeldungen mit besagtem Meme im Namen.

 

Die Motive der Antragssteller sind nicht immer klar. Aber eins kann man relativ sicher sagen: Die allermeisten Versuche, sich opportunistisch trendigen Internet-Memes zu bedienen, sind zum Scheitern verurteilt. Laut der Website „Above the Law“ (engl. für „Über dem Recht“) heißt es: „…Markenzeichen grenzen nicht nur die Waren und Werte ihrer Inhaber von denen anderer ab, sie dienen auch zur Absenderkennung. Diese Aspekte sind nicht nur wichtig, um einen föderativen Eintrag zu erlangen, sondern ebenso, um die Rechte an der Marke zu erhalten, zu schützen und zu überwachen.“

 

Anders ausgedrückt: Es ist in Ordnung, wenn sich jemanden mit einem Schlagwort auf einem T-Shirt schmücken will, aber wenn es um die Markenanmeldung geht, muss der Slogan explizit mit dem Eigentümer in Verbindung stehen. Um es noch klarer auszudrücken: Harambe könnte nur selbst ein Markenzeichen unter seinem Namen einreichen. Vielleicht hätte auch der Zoo in Cincinnati eine Chance darauf. Und „covfefe“ – nun, hier hätte der US-Präsident als klar identifizierbarer Eigentümer sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Markenanmeldung.

 

Vermarktungszwecke müssen nachgewiesen werden

 

Es gibt noch eine weitere Hürde, die zukünftige Markenzeicheninhaber nehmen müssen: Damit dem Antrag vom Patentamt statt gegeben wird, muss ein konkreter Beweis für die kommerzieller Nutzung des Markenzeichens vorliegen. Einfach nur vorzugeben, dass man vorhat, mit dem Markenzeichen Merchandise zu betreiben, reicht nicht. Recht bekommt nur, wer einschlägige Hinweise auf tatsächlichen Gebrauch vorweisen kann. All diejenigen, die planlos die Gunst der Stunde nutzen wollten, um dann keinen Gebrauch von dem Markenzeichen zu machen, scheitern an dieser Stelle.

 

Dies sind nur zwei der vielen Voraussetzungen, die Markenzeichenanwärter erfüllen müssen. Der gesamte Prozess von der Anmeldung bis zur Freigabe eines Markenzeichens ist langwierig und komplex. Wenn Unternehmen Markenzeichen anmelden wollen, sind sie daher gut beraten, sich von Markenrecherche- und anmeldungs-Experten beraten zu lassen. Für all diejenigen, die nur ein Stück vom großen Meme-Hype im Netz abhaben wollen,lautet aber der Rat: Finger weg.

 

Rob Davey, Senior Director bei CompuMark, einer Marke von Clarivate Analytics (Quelle: CompuMark)

 

Über CompuMark

CompuMark bietet die branchenweit breiteste Palette an Markenrecherchen- und Markenschutz-Lösungen.

 

 



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