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Unternehmensbewertung: Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft


Von BBWP GmbH

Viele Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide bei unternehmerischen Vermögen sind zu hoch. Der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer und Sachverständige für Unternehmensbewertung Alexander Thees (BBWP) betont, dass die Person des Inhabers die Ertragskraft maßgeblich beeinflusst und daher ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte ist.

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Die Diskussion um die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland dauerhaft im Gange; und nicht erst, seitdem der Gesetzgeber neue Regeln dafür eingeführt und die Übertragung von unternehmerischen Vermögen in manchen Fällen verkompliziert und auch verteuert hat. Denn auch im Rahmen von Schenkungen und Erbschaften von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) kommt es regelmäßig zu einer zu hohen steuerlichen Veranlagung, ganz unabhängig von der neuesten Gesetzgebung.

 

„Wir sehen dies in der Praxis immer wieder. Die Finanzbehörden übersehen immer wieder, dass die Ertragskraft eines Unternehmens zumeist eng mit der Person des Gründers beziehungsweise des Inhabers verbunden ist. Und die Steuerpflichtigen selbst wissen nicht, dass solche personenbezogenen Einflüsse wertmindernd berücksichtigt werden müssen. Daher greift die vereinfachte Berechnung des Unternehmenswertes, den durchschnittlichen Ertrag eines Unternehmens der letzten drei Jahre mit einem Faktor von ca. 14 zu multiplizieren, im Regelfall zu kurz. Die Summe ist in der Regel viel zu hoch und nicht realistisch“, führt Alexander Thees aus, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung der IHK Düsseldorf und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBWP, die eng mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt kooperiert. „Diese Berechnungsmethode führt bei inhabergeführten Unternehmen nicht zu einem korrekten Ergebnis, da völlig vernachlässigt wird, dass verschiedene persönliche Faktoren in der Vergangenheit das Ergebnis positiv beeinflusst haben. Diese Faktoren können jedoch nicht einfach in die Zukunft extrapoliert werden.“

 

Alexander Thees weist darauf hin, dass man diese Besonderheiten bei der Bewertung kleiner und mittelständischer Unternehmen beachten müsse; sonst könne ein zu hoher Steuerbetrag geschuldet werden. „Diese personenbezogenen Faktoren sind immer wertmindernd zu berücksichtigen und können einen sehr großen Anteil an der künftigen Ertragskraft haben. Bei der Standardberechnung wird immer angenommen, dass das derzeitige Management im Unternehmen verleibt oder aber gleichwertiger Ersatz eingestellt wird. Alleine schon der Erbfall jedoch bedingt immer das Ausscheiden des Gesellschafters, und auch bei Schenkungen ist dies die Regel. Daher wird dieses Know-how des Gründers und/oder Inhabers im operativen Geschäft verloren gehen. Das führt beinahe zwangsläufig dazu, dass die bisherige Ertragskraft nicht beibehalten werden kann, sodass auch die Steuerschuld nicht auf dieser Basis errechnet werden kann.“

 

Alexander Thees nennt vor allem drei Faktoren, die zu reduzierten Unternehmenswerte führen, da die zukünftig erzielbaren finanziellen Überschüsse reduziert werden. Zum einen sei dies eben die Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft, die bestimmte immaterielle Faktoren mit einbezieht. Zum anderen aber spiele auch die Berücksichtigung von (kalkulatorischen) Tätigkeitsvergütungen eine Rolle, wozu laut Alexander Thees zum Beispiel ein fiktives Geschäftsführergehalt und fiktiver Lohnaufwand für Verwandte zählen. „Man sieht in der Praxis immer wieder, dass sich Geschäftsführer-Gesellschafter kein Gehalt oder kein angemessenes Gehalt auszahlen, sondern sich auf die Ausschüttung von Gewinnen bescheiden. Wenn wir aber ein angemessenes Geschäftsführergehalt als Rechengrundlage anführen, führt allein dies zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes. Dieses liegt im Mittelstand nicht selten bei 200.000 Euro p.a. und mehr. Wichtig ist zu verstehen, dass eine Unternehmensbewertung eben nicht die persönliche Arbeitskraft bewertet, sondern ausschließlich das eingesetzte Kapital.“ Zuletzt stellt der Wirtschaftsprüfer auf die Berücksichtigung von (bisher) unentgeltlich gestellten privaten Sicherheiten und Haftungsübernahmen, etwa persönlichen Bürgschaften, ab. Natürlich müssten diese auch in die Rechnung mit aufgenommen werden, denn wie die übrigen Faktoren können sie den Unternehmenswert maßgeblich reduzieren.

 

Thees plädiert daher dazu, dass Gesellschafter und Nachfolger frühzeitig auf eine professionelle, KMU-adäquate Bewertung setzen, um gegenüber den Finanzbehörden auf eine sachgerechte Reduzierung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer hinwirken zu können. „Wir raten Eigentümern dazu, die Unternehmensbewertung nicht einfach als lästig abzutun oder gar den Steuerbehörden im Wege der Schätzung zu überlassen, sondern aktiv zu werden, den Betrieb genau zu analysieren und dann Bewertungsexperten im KMU Bereich hinzuzuziehen. Das führt neben der finanziellen Ersparnis auch zu mehr Sicherheit, auch für die potenziellen Nachfolger.“

 

Über die BBWP GmbH

Die BBWP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf bietet umfassende Leistungen in Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung und besitzt besondere Expertise in der Begleitung mittelständischer Mandanten. Mit zehn Berufsträgern und zahlreichen weiteren fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern deckt die BBWP GmbH, die von den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Helmut König, Christian Schenk und Alexander Thees geführt wird, die gesamte Bandbreite in den Bereichen Transaktionen, Bewertung, Wirtschaftsprüfung, Rechnungswesen sowie Insolvenz/Restrukturierung/Sanierung ab. Durch die Zusammenarbeit mit der international vernetzten Full Service-Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT als Kooperationspartner kann die BBWP GmbH auch sämtliche Anforderungen und Fragestellungen im Steuerrecht, bis hin zur Vertretung in Strafgerichtsprozessen, bedienen. Ebenso kommt die juristische Kompetenz von BEITEN BURKHARDT im Rahmen von Unternehmenskäufen, -verkäufen und -fusionen zum Tragen. Weitere Informationen unter www.bbwp-audit.com und www.bblaw.com 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Patrick Peters (Tel.: 0170 5200599), verantwortlich.

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