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Neue Auskunftspflichten der Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung


Von SDL Seminarteam GmbH

Weitgehend unbemerkt ist zum 1. Januar 2018 mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie eine neue erweiterte Verpflichtung der Arbeitgeber zur Auskunftserteilung an aktuelle und auch an ausgeschiedene Mitarbeiter in Kraft getreten.

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Arbeitgeber müssen ab sofort ausscheidenden Arbeitnehmern Auskunft über die Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – beispielsweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrages – und auch über die zukünftige Entwicklung der Anwartschaft auf Betriebsrentenleistung geben. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf bereits ausgeschiedene Mitarbeiter und deren Hinterbliebene.

 

Ein Verstoß gegen diese Auskunftsverpflichtung oder auch eine unkorrekte oder falsche Auskunft kann für den Arbeitgeber zu unerfreulichen Konsequenzen führen. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers, die darauf basieren, dass er aufgrund der unkorrekten Auskunft falsche finanzielle Dispositionen getroffen habe, können schnell zu hohen Zahlungen führen.

 

Wie sich schon hieran zeigt, ist das Gebiet der betrieblichen Altersversorgung auf der einen Seite äußerst komplex. Auf der anderen Seite vertrauen aber immer mehr Arbeitnehmer auf Leistungszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und machen ihre gesetzlichen Ansprüche auf Leistungszusagen geltend.

 

Auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen und im Nachgang des gerade in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes spielt die betriebliche Altersversorgung eine entscheidende Rolle im Rahmen der Alterssicherung. Das Ziel einer Stabilisierung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rente wird nach 2030 kaum erreichbar sein. Hier werden angesichts der demographischen Entwicklung andere Altersversorgungsmodelle und andere Altersvorsorgeleistungen zur Vermeidung einer Verarmung der nächsten Rentnergeneration beitragen müssen.

 

Dies sollte ein guter Anlass sein, um sich über die wichtigsten Begrifflichkeiten und über das System der betrieblichen Altersversorgung zu informieren. Dabei sollten nicht ausschließlich die gesetzlichen Grundlagen des Betriebsrentengesetzes und der weiteren ergänzenden Gesetze und gerichtlichen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen: Vielmehr ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben auch in der Praxis des Unternehmens umzusetzen.

 

Verständnis für das System der Altersvorsorge in Deutschland und insbesondere für die betriebliche Altersversorgung als sogenannte „zweite Säule“ ist damit ein Erfordernis für alle Unternehmen. Auch die Geschäftsführung sollte sich mit dieser Problematik – zumindest in den Grundlagen – beschäftigen, da die Konsequenzen falscher Entscheidungen hier für die Entwicklung des Unternehmens von strategischer Bedeutung sein können.

 

 

Einen Überblick über unsere bAV-Seminare finden Sie hier: https://sdl-akademie.de/betriebliche-altersversorgung-bav/

 

Kontakt

 

SDL Seminarteam GmbH

Bahnhofstraße 20

67146 Deidesheim

 

Christine Schick

PR / Social Media Manager

Telefon: 06326 9658-999

 

kontakt@sdl-akademie.de

www.sdl-akademie.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christine Schick (Tel.: 06326 9658-999), verantwortlich.

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