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Tower One gibt die endgültige Genehmigung und Umsetzung des Warrant-Incentive-Programms und der Warrant-Listung an der kanadischen Wertpapierbörse bekannt


Von Tower One Wireless Corp.

Thumb Tower One gibt die endgültige Genehmigung und Umsetzung des Warrant-Incentive-Programms und der Warrant-Listung an der kanadischen Wertpapierbörse bekannt Vancouver, BC, Kanada - 21. Februar 2018 - Tower One Wireless Corp (CSE: TO) (OTCMKTS: TOWTF) (Frankfurt: A2DKQ4) (Tower One oder das Unternehmen) gibt im Hinblick auf seine Mitteilung vom 9. Januar 2018 bekannt, dass sein Incentive-Programm für den Kauf von Warrants (Incentive-Programm) und die Notierung der Warrants (Warrants) von der kanadischen Wertpapierbörse genehmigt wurden. Derzeit berechtigt jeder Warrant den Inhaber bei einer Ausübung vor 17:00 Uhr PST (Pazifischer Zeit) am 21. Juli 2018 zum Erwerb einer (1) Stammaktie nach Zahlung eines Ausübungspreises von 0,40 Dollar pro Aktie. Im Rahmen des Incentive-Programms berechtigt jeder Warrant den Inhaber bei Ausübung vor 17:00 Uhr PST am 30. März 2018 zum Kauf einer (1) Stammaktie und einem (1) zusätzlichen Incentive-Warrant (Incentive-Warrant) bei Zahlung eines reduzierten Preises von 0,25 US-Dollar pro Aktie. Die Warrants werden an der kanadischen Wertpapierbörse CSE notiert und ab dem Handelsstart am 21. Februar 2018 unter dem Kürzel TO.WT gehandelt. Jeder Incentive-Warrant berechtigt den Eigentümer zum Erwerb einer (1) Stammaktie nach Zahlung des Ausübungspreises von 0,40 Dollar vor Ablauf der sechs (6) Monate ab dem Ausgabedatum des Incentive-Warrants. Registrierte Berechtigte sind dazu aufgerufen, ihre Warrants sobald wie möglich (ansonsten vor 17:00 Uhr PST am 30. März 2018) gemäß den Anweisungen auszuüben, die das Unternehmen in seiner Pressemitteilung vom 9. Januar 2018 dargelegt hat, um das Recht auf den vergünstigten Kaufpreis von 0,25 US-Dollar pro Aktie und die Gewährung eines Incentive-Warrants zu nutzen. Wenn Sie weitere Fragen zum Incentive-Programm oder zur Ausübung Ihres Optionsrechts haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Nick Horsley bei Tower One Wireless Corp. per Telefon unter + 1 604 559-8051 oder per E-Mail an nick@toweronewireless.com. Über Tower One Wireless Corp Tower One Wireless wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel gegründet, sich als Eigentümer und Betreiber hochwertiger Infrastrukturstandorte für die Mobilfunknetze wachstumsstarker Mobilfunkmärkte in Südamerika zu etablieren. Tower One Wireless konzentriert sich in erster Linie auf die Errichtung von Sendetürmen in Gemeinden, die einen begrenzten oder keinen Netzzugang haben. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass mehrere Mobilfunkanbieter einen Sendeturm gemeinsam benutzen und das Wettbewerbsrisiko wird so minimiert. Tower One Wireless verfügt über ein renommiertes Team von Führungskräften, das durch seine Kontakte zu einem der größten Sendeturmerrichter in Südamerika erstklassige Erfahrungen im Bereich der Erschließung von Mobilfunknetzen vorweisen kann. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika. Weitere Informationen erhalten Sie über: Robert Nick Horsley, Director nick@toweronewireless.com (604) 559-8051 Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit des Inhalts dieser Pressemeldung. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden weder nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung. Zukunftsgerichteten Aussagen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Angaben oder zukunftsgerichtete Aussagen (zusammenfassend zukunftsgerichtete Angaben) im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Angaben enthalten im Allgemeinen Begriffe wie glauben, erwarten, antizipieren, beabsichtigen, glauben, schätzen, möglicherweise oder ähnliche Ausdrücke beziehungsweise Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Tower One gibt zu bedenken, dass die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten zukunftsgerichteten Angaben keine Garantie für zukünftige Ergebnisse oder Leistungen darstellen und dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedener Faktoren erheblich von diesen zum Ausdruck gebrachten zukunftsgerichteten Angaben abweichen können. Der Leser kann eine umfassende Erläuterung solcher Risikofaktoren und ihre möglichen Auswirkungen den Bekanntmachungen von Tower One in seinem Unternehmensprofil auf SEDAR unter www.sedar.com entnehmen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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