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GGX Gold schließt die Bohrlöcher 4, 5 und 6 bei Greenwood, BC ab und durchteuft eine 17,91 m breite Scherzone unterhalb des Erzgangs in Loch 6


Von GGX Gold Corp.

Thumb GGX Gold schließt die Bohrlöcher 4, 5 und 6 bei Greenwood, BC ab und durchteuft eine 17,91 m breite Scherzone unterhalb des Erzgangs in Loch 6 Vancouver, British Columbia - 15. März 2018 - GGX Gold Corp. (TSXV: GGX), (OTC Pinks: GGXXF), (das Unternehmen oder GGX) freut sich, die Fertigstellung der Löcher Nummer 4 bis 6 des Phase-III-Diamantbohrprogramms 2018 im Konzessionsgebiet Gold Drop unweit von Greenwood, BC bekannt zu geben. Das laufende Programm konzentriert sich auf den Erzgang COD in der Zone Gold Drop Southwest. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42779/NR-GGX-ar-15-2018-PhaseIIIDrilling-4-5-6_DEprcom.001.jpeg Die Bohrlöcher Nummer 4 bis 6 des aktuellen Programms wurden jetzt erfolgreich fertiggestellt und weisen eine Gesamtlänge von 188,64 Metern (m) auf. Die Bohrlöcher 4 und 5 waren darauf ausgelegt, den Erzgang COD in der Tiefe genauer abzugrenzen. Bohrloch Nummer 6 wurde an der Ostseite des Erzgangs niedergebracht, um mögliche querschlagende Strukturen zu identifizieren. Alle gemeldeten Abschnitte stellen Kernlängen dar. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42779/NR-GGX-ar-15-2018-PhaseIIIDrilling-4-5-6_DEprcom.002.jpeg DDCOD18-4 durchteufte zwei mineralisierte Zonen auf einer Kernlänge von insgesamt 3,83 m, einschließlich eines Quarzerzgangabschnitts von 1,18 m. DDCOD18-5 durchteufte eine mineralisierte Zone auf 3,86 m, die den Abschnitt des Erzgangs COD von 1,08 m umgibt. Außerdem wurden zu Beginn des Loches zwei andere verkieselte und mineralisierte Zonen durchschnitten. Diese beiden Zonen erstrecken sich über einer Kernlänge von insgesamt 1,59 m. DDCOD18-6 durchteufte eine mineralisierte Zone auf 1,7 m, die einen Erzgangabschnitt von 0,9 m sowie einen Abschnitt von 0,8 m mit sehr stark verkieseltem und mineralisiertem Nebengestein beinhaltete. In größerer Bohrlochtiefe wurde ein mineralisierter und verkieselter Abschnitt von 1,5 m entdeckt. In einer Bohrlochtiefe von 52,1 bis 70,01 m wurde eine 17,91 m breite Scherzone durchteuft. Die Scherzone besteht aus alteriertem und stellenweise gebleichtem mit Rost befleckten Gestein. Außerdem wurden mehrere verkieselte Zone - teilweise mit Pyritmineralisierung - durchschnitten. In der Scherzone wurde auf insgesamt 6,3 m mittlere bis starke Verkieselung durchteuft. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42779/NR-GGX-ar-15-2018-PhaseIIIDrilling-4-5-6_DEprcom.003.jpeg Der Bohrkern wird derzeit gespalten und für den Transport an ALS Laboratories in Vancouver, BC, sicher verpackt. Dort wird der Kern anhand einer Brandprobe auf Gold sowie anhand Vier-Säuren-Aufschluss und ICP-MS-Verfahren auf 48 Elemente analysiert. Qualitätskontrollproben (QC) werden in regelmäßigen Abständen in die Charge gegeben. Die Phase-III-Bohrungen dauern an. Unterhalb der südlichen Ausdehnung des Grabens 2017 sind weitere Bohrlöcher geplant, einschließlich einiger Löcher, die von der Ostseite aus auf den Erzgang abzielen. David Martin, P.Geo., zeichnet in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 und als Berater von GGX für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich. Vorherige Pressemeldungen hinsichtlich des Konzessionsgebiets Gold Drop können Sie auf der Webseite des Unternehmens abrufen oder über das Unternehmen anfordern. Für das Board of Directors Barry Brown, Director 604-488-3900 office@ggxgold.com Investor Relations: Jack Singh, ir@ggxgold.com GGX: TSX-V GGXXF: OTCQB FRA: 3SR2 Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun Das Team http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/42779/NR-GGX-ar-15-2018-PhaseIIIDrilling-4-5-6_DEprcom.004.jpeg Zukunftsgerichtete Informationen Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt, beabsichtigt beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. 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