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Thomas Filor über nervendes Laub vom Nachbarn


Von Thomas Filor

Das Jahr vergeht schneller, als man denkt. Mit den jeweiligen Jahreszeiten ändern sich auch die Zustände der Bäume. Was man mit oder - besser gesagt -  ohne das Laub vom Nachbarn tun kann, weiß Immobilienexperte Thomas Filor.

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Magdeburg, 09.04.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem leidigen Thema „Laub vom Nachbarn“. „Laub vom Nachbarn kann in gewissen Fällen Anspruch auf Ausgleich rechtfertigen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: V ZR 8/17). Dieses Urteil definiert klar die Beseitigung von Laub und wer für dessen Kosten aufkommen muss. „Oft können Laub oder Nadeln vom Nachbarn auf das eigene Grundstück geraten. Problematisch wird diese Angelegenheit, wenn dadurch ein Reinigungsaufwand entsteht, also beispielsweise die Dachrinne verschmutzt und verstopft ist“, so Thomas Filor weiter. In dem vor dem BGH verhandelten Fall standen mehrere Bäume sehr nahe am Grundstück des betroffenen Nachbarn – was dazu führte, dass die rechtmäßigen Abstandsgrenzen unterschritten wurden. Der Nachbar verlangte nach vielen Jahren eine Entschädigung für die Schattenseiten auf seinem Grundstück. Außerdem forderte er eine Kostenübernahme der Reinigungskosten des Dachs bzw. der Dachrinne. Er bekam nur zum Teil Recht. Nach Auffassung des BGH sei das durch den Schatten der Bäume fehlende Licht kein Entschädigungsgrund. Des Weiteren habe der Kläger die Nichteinhaltung der Grundstücksgrenze viel zu spät eingefordert. „Es gibt ein sogenanntes Nachbarrechtsgesetz, von dem man Gebrauch machen kann. Allerdings muss man dies zeitnah tun, da es eine Ausschlussfrist hat“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. In diesem Fall wurde die Nutzung des Grundstücks durch das Laub jedoch über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtig, weshalb die Richter dem Kläger einen Ausgleichsanspruch zusprachen. Es sei dabei aber nicht entscheidend, ob das Laub von Bäumen stammt, die die Abstandsgrenze einhalten oder nicht.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Thomas Filor (Tel.: 0391 - 53 64 5-400), verantwortlich.

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