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Oberster Gerichtshof der Provinz British Columbia fällt Urteil zugunsten von Ximen Mining Corp. gegen klageführende Aktionäre


Von Ximen Mining Corp.

Thumb Oberster Gerichtshof der Provinz British Columbia fällt Urteil zugunsten von Ximen Mining Corp. gegen klageführende Aktionäre Vancouver, B.C. - (11. April 2018 - TSX.V: XIM) Ximen Mining Corp. (das Unternehmen oder Ximen) freut sich bekannt zu geben, dass sich das Unternehmen gegen eine von einer Gruppe abtrünniger Aktionäre unter der Führung von Allan Slaughter (die Kläger) beim Obersten Gerichtshof von British Columbia (das Gericht) eingebrachten Klage wegen Unterdrückung erfolgreich zur Wehr setzen konnte und diese Klage abgewiesen wurde. Die Kläger stehen allesamt miteinander in Verbindung und sind entweder Familienmitglieder, Freunde oder Klienten von zwei Investment-Beratern, Timothy Wyman und Greg Obertas von TD Wealth Private Investment Advice. Als zentrales Element der von den Klägern gegen das Unternehmen angestrengten Klage wurde vorgebracht, dass die Kläger - infolge der Art der Umsetzung bestimmter Transaktionen durch das Unternehmen - entgegen ihren Erwartungen nicht in der Lage waren, ihr Stimmrecht für einige der von ihnen gehaltenen Aktienanteile im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2017 auszuüben. In seiner Urteilsbegründung im Rechtsstreit Slaughter gegen Ximen Mining Corp., 2018 BCSC 573, mit der die Klage der Slaughter-Gruppe abgewiesen wurde, verwies Richter Skolrood darauf, dass weder das Unternehmen noch seine Direktoren in unterdrückender oder benachteiligender Weise gehandelt hätten. Richter Skolrood kam zum Schluss, dass die von den Klägern vorgebrachten eidesstattlichen Beweismittel als unzulässig abgewiesen werden, weil es die Kläger verabsäumt haben, diese wichtigen Beweismittel bereits bei der Klageeinreichung, d.h. als Unterstützung der Klage, vorzubringen. Es ist ihnen nicht gestattet, die Klage nachträglich unter dem Deckmantel der Vorlage von Beweisen im Rahmen der Replik 'aufzubessern'. Des Weiteren führte Richter Skolrood aus, dass ...selbst wenn diese eidesstattlichen Beweismittel zulässig wären, diese nicht ausreichen, um die mutmaßliche angemessene Erwartungshaltung zu untermauern. Sie sind alle in einer identischen modellhaften Sprache abgefasst mit der eindeutigen Absicht, der rechtlichen Prüfung des Sachverhalts der Unterdrückung zu genügen, was ihren Wahrheitsgehalt in einem fragwürdigen Licht erscheinen lässt. Das Gericht stellte klar, dass laut Gesetz ein Aktionär wie Herr Slaughter, der auf Unterdrückung plädiert, im Rahmen der Beweisführung eine angemessene Erwartungshaltung sowie die Verletzung dieser Erwartungshaltung nachweisen muss, die aufgrund eines unterdrückenden oder in einer unfairen Weise benachteiligenden Verhaltens erfolgt. Das Gericht erklärte, dass Herr Slaughter keines dieser Elemente vorgebracht hat. Die Klage wurde zur Gänze abgewiesen. Die Kosten sind, wie in solchen Fällen üblich, zugunsten von Ximen und seiner Direktoren zu entrichten. hris Anderson, der CEO des Unternehmens, erklärte: Wir sind zufrieden, dass dieser bedauerliche Zwischenfall, der das Unternehmen von seinen Rohstoffexplorationsagenden abgelenkt hat, nun einer Lösung zugeführt wurde und wir unsere Kräfte wieder darauf konzentrieren können, den Wert unserer Projekte unter Beweis zu stellen und den Unternehmenswert zu steigern. Für das Board of Directors: Christopher R. Anderson Christopher R. Anderson, President, CEO & Director Ximen Mining Corp. 604 488-3900 Diese Pressemeldung stellt in dem betreffenden US-Bundesstaat, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar. Die hier erwähnten Wertpapiere werden bzw. wurden nicht gemäß dem geltenden Wertpapiergesetz (United States Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, wenn keine Registrierung oder entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierung vorliegt. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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