Umsetzung in den Kommunen: Praktische Handlungsunterstützung
Die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen – Bewachungsgewerbe – wird zukünftig stärker reglementiert und überwacht. Das Projekt „Bewacherregister“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird konkret.
Die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen – Bewachungsgewerbe – wird zukünftig stärker reglementiert und überwacht. Das Projekt „Bewacherregister“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird konkret.
Vom 1.8.2018 bis 15.09.2018 müssen die §34a-Behörden die Daten der von ihnen verwalteten Gewerbetreibenden, Erlaubnisse und Gewerbebetriebe (Gewerbedaten) in das Register einbringen. Das angestellte Bewachungspersonal ist voraussichtlich ab 1.11.2018 zu melden. Nach Prüfung und Verifizierung der Daten soll das zentrale Bewacherregister bereits zum 1.1.2019 starten.
Dazu hat die Koordinierungsstelle des BMWi eine komplexe Vorlage bereitgestellt. Zur Umsetzung dessen benötigen die Behörden jedoch eine praktische Handlungsanleitung zur „Erstbefüllung Bewacherregister“, die den unterschiedlichen kommunalen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Bundesweit ist die Zuständigkeit der Umsetzung auf verschiedenen Ebenen angesiedelt. In einigen Bundesländern sind die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden zuständig (z.B. in Rheinland-Pfalz) , in anderen die Kreisverwaltungen sowie die kreisfreien Städte (z.B. Nordrhein-Westfalen und Bayern). Damit variiert die Zahl der Bewachungsbetriebe erheblich. Während kleinere Städte möglicherweise nur einzelne Bewachungsbetriebe verwalten, muss die Kreisordnungsbehörde je nach Region möglicherweise bis 15.9.2018 eine größere 2-stellige Anzahl Betriebe melden.
Die Anzahl der ab November zu meldenden Bewacherpersonen variiert gravierend: Während ein Betrieb in der kleineren Stadt ggf. mit nur wenig Personal Festzelte bewacht, beschäftigen Unternehmen in der Nähe von Stadien oder Eventzentren eventuell hunderte Personen. Entsprechend hoch ist der Aufwand, die Meldedaten aus Softwaresystemen oder händischen Akten extrahieren, in das Übermittlungsformat auf zubereiten und schließlich zu Übermitteln.
Mit über 25-jähriger Erfahrung als Fachverfahrenshersteller im Gewerbe- und Erlaubniswesen ist die EDV Ermtraud GmbH optimal mit allen Behörden bis zum Ministerium vernetzt und mit den relevanten Daten vertraut. Sie führt organisatorische Analysen durch, leistet produktneutrales Consulting und kann Softwarelösungen zur Umsetzung bereitstellen.
Gerade in Zeiten, in denen durch xGewerbeanzeige, Intensivierung der Geldwäsche-Überwachung und Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes bereits eine hohe Auslastung auf den Ordnungsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden liegt, bindet die Umsetzung des Bewacherregisters erhebliche Ressourcen, die es effektiv zu entlasten gilt.
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