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Große Chancen für Neustart nach Insolvenz: Studie bestätigt Erfolgsmodell der Eigenverwaltung


Von ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

Infolge von ESUG wurde nach Meinung der Experten die Eigenverwaltung gestärkt: Der Geschäftsführer bleibt selbst an Bord. Ein erfolgreicher, nachhaltiger Neustart gelingt nur mit einem Sanierungsteam.
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(Dresden, 27. Juni 2018) "Vor der Novellierung des Insolvenzrechts wurden häufig auch überlebensfähige Betriebe zerschlagen", erzählt Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner im Beratungsverbund ABG-Partner. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom März 2012 sollte an der Stelle Abhilfe schaffen und es einem Unternehmen mit "gesundem Kern" ermöglichen, sich innerhalb weniger Monate von Grund auf zu sanieren, neu aufzustellen und die Weichen für einen erfolgreichen Turnaround zu stellen. Eines der zentralen Ziele hierbei war das Stärken der sogenannten Eigenverwaltung, welches von einem Großteil der Experten als erreicht betrachtet wird. So lautet das Ergebnis der aktuellen Roland-Berger-Studie, die seit Einführung von ESUG regelmäßig das Meinungsbild von Experten und Entscheidern wiedergibt. "Damit kann man diese Form des Verfahrens als eine der erfolgreichsten Novellen des Insolvenzrechts betrachten", fasst Leopold zusammen. In Zusammenarbeit mit der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung mbH werden im Rahmen der Studie 2.300 Manager sowie Sanierungs- und Insolvenzexperten befragt.

Kein Insolvenzverwalter: Unternehmer bleibt selbst an Bord

Im Rahmen eines Verfahrens in Eigenverwaltung wird das Unternehmen nicht von einem Insolvenzverwalter übernommen. Stattdessen erhält der Unternehmer vom Gericht die Befugnis, den Betrieb selbst fortzuführen. Dies zählt zu den großen Vorteilen der Eigenverwaltung, da der Geschäftsführer damit weiterhin Ansprechpartner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter bleibt und sein unternehmerisches Know-how einbringt. Ihm zur Seite steht der Sachwalter, der eine Aufsichtsfunktion hat und fortlaufend die wirtschaftliche Lage sowie die Liquiditätsplanung kontrolliert - unter Wahrung der Interessen und Rechte von den Gläubigern. Seine Arbeit bildet somit den Rahmen der Sanierung. Aufgrund der Komplexität und vielseitigen Anforderungen eines Insolvenzverfahrens werden diese meist in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Sanierungsteam umgesetzt. Dazu gehören in der Regel Unternehmensberater, Steuerexperten, Rechtsanwälte und oft auch Kommunikationsberater, die das Verfahren durch eine stringente interne und externe PR-Arbeit unterstützen.
Auch laut Roland-Berger-Studie zählt die professionelle Unterstützung zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren, da die Geschäftsführer der krisenbehafteten Unternehmen meist nicht über die notwendige Erfahrung oder das Fachwissen verfügen.

Antragstellung: Fristen einhalten und formale Anforderungen erfüllen

Das fristgerechte und richtige Stellen des Insolvenzantrags gehört für 69 Prozent der Befragten zu den schwierigsten Aspekten - beginnend bei der Frist. Spätestens drei Wochen nach Eintreten eines Insolvenzgrundes muss der Antrag beim zuständigen Gericht vorliegen. Dazu zählen entweder die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder auch die Überschuldung des Unternehmens. Lässt der Geschäftsführer die Frist verstreichen, macht er sich der Insolvenzverschleppung schuldig und im schlimmsten Fall gegenüber den Gläubigern schadensersatzpflichtig. Der Antrag selbst sollte gründlich vorbereitet werden: Fehlende, fehlerhafte oder unzureichende Unterlagen gehören auch heute noch zu den häufigsten Gründen, weshalb ein Antrag auf Eigenverwaltung abgelehnt wird.

Das Herzstück des Verfahrens: Der Insolvenzplan

Als Grundlage der Sanierung wird meist parallel ein Insolvenzplan erstellt. Aufgrund der insolvenzrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Komplexität wird dieser gemeinsam mit externen Beratern erarbeitet. Er besteht aus einem "darstellenden Teil", in dem alle relevanten Unternehmensunterlagen aufgearbeitet und analysiert werden. Der anschließende "gestaltende Teil" enthält eine Erfolgsprognose zur Sanierungsfähigkeit und weist nach, dass mit Hilfe der angedachten Restrukturierungsmaßnahmen ein dauerhafter Neustart gelingen kann. Der Insolvenzplan steht und fällt mit der Akzeptanz von Seiten der Gläubiger: Diese verzichten zunächst auf einen Teil ihrer Forderungen mit der Erwartungshaltung, dass die Wettbewerbs- und Zahlungsfähigkeit des Betriebes mit Hilfe der Maßnahmen wiederherstellt wird. Stehen die Gläubiger hinter dem Plan und Unternehmen, ist das eine gute Voraussetzung für die offizielle Bestätigung durch das Gericht und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

ABG-Partner: Insolvenzspezifische, ganzheitliche Expertise

"Wir haben in der Vergangenheit im ABG-Verbund zahlreiche Insolvenzverfahren erfolgreich begleitet", informiert Simon Leopold. "Die Mandanten profitieren dabei von unserem fachübergreifenden Ansatz und Netzwerk aus insolvenzerfahrenen Unternehmens- und Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Kommunikationsexperten." Diese begleiten das jeweilige Unternehmen nicht nur im Laufe des Verfahrens sondern oft auch darüber hinaus. Ein Sanierungsprozess ist nicht automatisch mit der offiziellen Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht beendet. Denn danach müssen die im Insolvenzplan angedachten und von den Gläubigern bestätigten Maßnahmen weiter umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise eine Umstrukturierung von internen Abläufen, die Neukalkulation von Verkaufspreisen oder der Ausbau von Vertriebswegen. "Nur so können wir Unternehmen den erfolgreichen und nachhaltigen Neustart ermöglichen. Das gelingt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Geschäftsführung rechtzeitig auf Krisenanzeichen reagiert und willens ist, ihr Unternehmen wieder auf `Kurs` zu bringen", so Unternehmensberater Leopold.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Simon Leopold (Tel.: 0351 43755 48), verantwortlich.

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