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FHG Zweitmarkt- Erfolgreich als Finanzinstitut gemäß § 32 KWG


Von FHG Hanseatische Fondshandlung GmbH

Geschlossene Fonds auf dem Zweitmarkt kaufen und verkaufen - Die FHG ist Ihr Partner im Zweitmarkt für geschlossene Fonds.
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Bereits seit dem 1. Januar 2017 ist die FHG ein geprüftes Finanzinstitut und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Es galt somit neue Regularien und Vorschriften umzusetzen und anzuwenden. Es wurden neue Kontrollsysteme in den Bereichen Risikomanagement, Compliance und der Vermeidung von Geldwäsche eingeführt. Um effizienter zu werden, wurden die gesamten Unternehmens- Prozesse optimiert.

Außerdem ist die FHG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) beigetreten. Somit sind die Gelder und Wertpapiere nach Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetzes gesichert.

"Die Erlaubnis gemäß § 32 KWG war ein Kraftakt, aber es hat sich gelohnt. Unser neuer Status als geprüftes Finanzinstitut wird von unseren Kunden als besondere Auszeichnung gesehen und hebt uns vom Wettbewerb positiv ab", freut sich die Geschäftsführerin der FHG, Frau Katharina Nottebohm.

Die FHG ist seit 8 Jahren erfolgreich am Markt und dies, obgleich mehrerer Krisen auf dem Finanzmarkt und einschneidender Regulierungen. Nicht zuletzt diese Tatsache zeigt, dass das Unternehmen auf einem bewährten und sicheren Fundament steht. Die FHG hat sich einen festen Kundenstamm aus über 200 Investoren, Anlegern, Banken, Treuhändern sowie Emissionshäusern aufgebaut, welcher sich beständig erweitert. Die FHG ist eine bekannte und geschätzte ''Größe" im Markt und wird für ihre verbindliche und nachhaltige Kundenbetreuung sowie für ihre besonders gewissenhafte und zügige Abwicklung ganz besonders gelobt.

Frau Nottebohm, führt das Unternehmen sehr sicherheitsbewusst, jedoch gleichermaßen mit viel Freude am "Handeln" und einem optimistischen und mutigen Blick in die Zukunft.

Sie möchten geschlossene Fonds auf dem Zweitmarkt kaufen oder verkaufen? Wir freuen uns auf Sie.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Katharina Nottebohm (Tel.: +49 (40) 38 66 190-0), verantwortlich.

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