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Widerruf des Patents Nr. 10 2013 108 713: Keine Auswirkung auf Geschäftsbetrieb und WebID-Erfindung


Von WebID Solutions GmbH

Ebenfalls keine Konsequenz hat der Vorgang für weitere nationale und internationale Patentanträge und Patentverfahren der WebID.
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Der WebID Solutions GmbH, international zu den führenden Anbietern zählend bei Video-Identifizierungen, Digitalen Identitäten und Qualifizierten Elektronischen Onlinesignaturen (QES), ist am vergangenen Freitag vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Patent, namentlich das deutsche Patent Nr. 10 2013 108 713, widerrufen worden. Dem Widerruf vorausgegangen waren Einsprüche Dritter. Die Entscheidung des DPMA ist nicht rechtskräftig. Gegen diese Entscheidung wird die WebID das zulässige Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen, um das Patent aufrechtzuerhalten. Der Widerruf hat keine Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb der WebID, für den das Patent keine nötige Voraussetzung darstellt. Zudem ist die WebID weiterhin als Erfinder der Video-Identifizierung anzusehen (Grundlage der BaFin-Rundschreiben 1/2014 (GW) III. und 3/2017 (GW)), da die WebID im Zuge der Forschung und Entwicklung zu diesem Bereich als erstes Unternehmen weltweit die mündliche und schriftliche Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bereits in 01/ und 02/2014 hierzu erhalten hat.

Ebenfalls keine Konsequenz hat der Vorgang für weitere nationale und internationale Patentanträge und Patentverfahren der WebID. Erst kürzlich hat das United States Patent and Trademark Office der WebID das US-Patent 9,911,035 B2 erteilt, welches ausgehend von der deutschen Patentanmeldung beantragt wurde.

Franz Thomas Fürst, Gründer und Geschäftsführer der WebID Solutions GmbH: "Wir akzeptieren die Entscheidung des DPMA vom Freitag. Gleichwohl sind wir über den Vorgang und das Ergebnis enttäuscht und halten es nicht für richtig. Daher werden wir die Entscheidung durch das Bundespatentgericht überprüfen lassen. Wir sind davon überzeugt, dass die dem Patent zu Grunde liegenden Ansprüche als neuartig und erfinderisch zu bewerten sind. Dies hatte das DPMA mit der ursprünglichen Erteilung des Patents auch so gesehen. Für dieselbe Erfindung wurde unser US-Patent 9,911,035 B2 erteilt. Wir sind zuversichtlich, in der nächsten Instanz auch das Bundespatentgericht hiervon überzeugen zu können, so dass die aus unserer Sicht falsche Entscheidung revidiert wird."

Frank Stefan Jorga, ebenfalls Gründer und Geschäftsführer der WebID Solutions GmbH, betont: "Ungeachtet dessen geht unser nationaler und internationaler Geschäftsbetrieb in vollem Umfang und ohne Einschränkungen weiter und ist vom Widerruf des deutschen Patents nicht berührt. Unsere Geschäftskunden und Endkunden können sich darauf verlassen, dass wir unverändert höchst zuverlässig unsere Identifikationsprozesse durchführen und sie stetig ausbauen, vor allem bezogen auf Sicherheitsaspekte. Wer das Management-Team der WebID kennt, der weiß, dass kurzzeitige Rückschläge uns erst recht zu Spitzenleistungen für unsere Partner und Kunden antreiben. So haben wir kürzlich ein neues, technologisch weiterentwickeltes WebID-Produkt für Onlinesignaturen (QES) in den Markt eingeführt und haben den großen Schritt in die USA vollzogen."

Fürst abschließend: "Die detaillierten Abläufe und deren technische Basis für die Video-Online-Personenverifizierung haben wir selbst erfunden und ständig weiterentwickelt. 3,5 Millionen Endkunden konnten bislang von unseren Innovationen profitieren. Die rechtliche Anerkennung unserer schöpferischen Tätigkeit ist uns dabei wichtig, aber keine Voraussetzung für den Betrieb. Wir freuen uns sehr, dass uns das United States Patent and Trademark Office erst vor kurzem das US-Patent erteilt hat. Auch in weiteren Ländern stehen wir mitten im Anmeldeprozess von WebID-Patenten. Hierdurch dokumentieren wir unseren internationalen Kunden die Innovationskraft und die Überlegenheit in puncto Technik und Abläufen, welche die WebID seit Anbeginn auszeichnet."


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Marina Kurz (Tel.: +49 30 555 74 76 40), verantwortlich.

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