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US- Bundesbezirksgericht erklärt Paul „Barney“ Hallingby zum rechtmäßigen Besitzer eines 1957 Ferrari 250 GT Cabriolets der Pininfarina-Linie 1, Chassis Nr. 0799 GT


Von ACCESSWIRE News Network

Thumb US- Bundesbezirksgericht erklärt Paul Barney Hallingby zum rechtmäßigen Besitzer eines 1957 Ferrari 250 GT Cabriolets der Pininfarina-Linie 1, Chassis Nr. 0799 GT und bestätigt damit vier frühere Urteilssprüche spanischer Gerichte, dass der 0799 GT rechtmäßig verkauft wurde SHARON, CT / ACCESSWIRE / 7. August 2018 / Das US-Bundesbezirksgericht Connecticut hat in einem abschließenden Urteil entschieden, dass Paul Barney Hallingby der rechtmäßige Besitzer eines 1957 Ferrari 250 GT Cabriolets der Pininfarina-Linie 1 mit der Chassis Nr. 0799 GT (0799 GT) ist und dass für Dr. Andreas Gerber aus der Schweiz keinerlei Besitzansprüche oder anderweitigen Ansprüche an diesem Auto bestehen. Der Urteilsspruch wurde im Verfahren Hallingby vs. Gerber (Zivilprozess Nr. 17-cv-00975) gefällt und folgt auf vier frühere Urteilssprüche spanischer Gerichte, die den rechtmäßigen Verkauf des Fahrzeugs im Jahr 1993 bestätigt haben. http://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2018/44210/Agility PR Aug7_DEprcom.001.jpeg Dieses definitiv endgültige Urteil des weltweit einzigen Gerichts, das für den Fall des 0799 GT gerichtlich zuständig ist, setzt diesem Rechtsstreit nun ein für alle Mal ein Ende und bestätigt - trotz der bereits über ein Jahrzehnt andauernden Schikanen von Andreas Gerber -, dass ich der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs bin, freut sich Herr Hallingby. Der 0799 GT gehört zu einer Fahrzeuglinie, von der nur 40 Fahrzeuge produziert wurden. Barney Hallingby kaufte das Auto im Jahr 2000, nachdem es einer Due-Diligence-Prüfung durch ein Expertenteam, das auf die Herkunftsprüfung antiker Fahrzeuge spezialisiert ist, unterzogen worden war. Hallingby wurde von diesem Expertenteam darüber informiert, dass es sich bei einem früheren Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Auto nicht um den Straftatbestand des Diebstahls handelte, sondern um einen Zivilrechtsstreit wegen Vertragsbruchs, der vom ehemaligen Besitzer Bernard Friedli angestrengt worden war. Der Rechtsstreit war von vier spanischen Gerichten endgültig beigelegt und gegen Herrn Friedli entschieden worden, was bedeutete, dass das Fahrzeug rechtmäßig von Herrn Hallingby erworben werden konnte. Im Jahr 2008, nachdem Hallingby den 0799 GT als Besitzer viele Jahre lang öffentlich zur Schau gestellt hatte, initiierte Dr. Andreas Gerber aus der Schweiz eine Verleumdungskampagne gegen Herrn Hallingby, um durch die falsche Behauptung, das Fahrzeuge wäre von ihm und Herrn Friedli im Jahr 1993 gestohlen worden, eine Lösegeldzahlung zu erzwingen. Im Zuge dieser Kampagne wurden Exekutivorgane, Justizbehörden und Mitglieder der Ferrari-Community in Europa und den Vereinigten Staaten von Herrn Gerber hinsichtlich seiner Besitzansprüche am 0799 GT konsequent irregeführt. Im Jahr 2017 brachte Herr Hallingby schließlich beim US-Bundesbezirksgericht Connecticut eine Klage gegen Herrn Gerber ein. Aufgrund des physischen Standorts des Fahrzeugs und des Wohnsitzes von Herrn Hallingby ist dieses Gericht das einzige weltweit, dem die gerichtliche Zuständigkeit zur Beilegung dieses Rechtsstreits obliegt. 25 Jahre lang hat Andreas Gerber niemals eine offizielle Besitzklage wegen des 0799 GT erhoben und hat es auch abgelehnt, sich am Gerichtsverfahren in Connecticut zu beteiligen, in dem seine Besitzansprüche von unabhängiger Seite bestätigt hätten werden können, meint Herr Hallingby abschließend. Nachdem nun ein fünftes Gericht Gerbers Besitzbehauptung abgewiesen hat, wurden meine rechtmäßigen Besitzansprüche am 0799 GT ganz klar bestätigt. Es ist nun an der Zeit, dass der Mann seine irreführende Verleumdungskampagne beendet. Weitere Informationen über den 0799 GT und über den Rechtsstreit Hallingby vs. Gerber finden Sie unter www.Ferrari0799GT.com, auf Twitter @0799GT oder auf Instagram @0799GT. Ansprechpartner:- Chad Kolton 571-414-0730 QUELLE: Paul Barney Hallingby Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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