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MCM Investor Management AG über die Scheinanmietung durch den Vermieter


Von MCM Investor Management AG

Die Scheinanmietung durch den Vermieter stellt laut dem Landgericht Berlin eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar – die MCM Investor Management klärt auf

Die Scheinanmietung durch den Vermieter stellt laut dem Landgericht Berlin eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar – die MCM Investor Management klärt auf

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Magdeburg, 23.08.2018. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit einem Thema, von dem man nicht so häufig hört. Dabei geht es um die Scheinanmietung durch Vermieter. „Mieter müssen sich zu Recht an viele Regeln halten. Beispielsweise dürfen sie den Mietgegenstand nicht ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Das heißt allerdings nicht, dass sich die Vermieter nicht auch an gewisse Regeln halten müssen“, so die MCM Investor Management AG. So wurde vor dem Landgericht Berlin (Az.: 67 S 20/18) ein Fall verhandelt, indem ein Mieter eine Wohnung unrechtmäßig an Touristen vermietet hatte. Der Vermieter selbst hatte sie zum Schein angemietet, um dieser Sache auf den Grund zu gehen – und damit selbst eine schwere Pflichtverletzung begangen. Eine Räumungsklage gegen die Hauptmieterin konnte nicht durchgesetzt werden. Es war nämlich nicht die Hauptmieterin, die die Wohnung ohne Erlaubnis an Touristen vermietet hatte, sondern deren Untermieter. Nichtsdestotrotz hatte die Hausverwaltung die Hauptmieterin abgemahnt. Aus diesem Grund kündigte die Hauptmieterin ihre Untermieter. „Der Hausverwaltung schien dies nicht auszureichen, sodass sie den Hauptmietvertrag kündigte“, so die MCM Investor Management AG weiter.

 

Gegen die angekündigte Räumungsklage wehrte sich die Hauptmieterin dann gerichtlich. Ein pikantes Detail aus der Beweisaufnahme: Der Vermieter selbst hatte die Wohnung in mindestens zwei Fällen über das Internet zum Schein angemietet, um sich einen Lagebericht zu verschaffen. Des Weiteren verschaffte sich ein weiterer Mitarbeiter der Hausverwaltung Zutritt zu der Wohnung – die Bewohner wussten davon nichts.  „Zwar ist die Hauptmieterin für die Vertragsverletzung ihres Untermieters verantwortlich. In diesem Fall hat jedoch auch der Vermieter eine schwerwiegende Vertragsverletzung begannen“. Während des unbefugten Zutritts entstanden sogar Fotos von der Wohnung. „Dieses unangemessene Verhalten wurde vom Landgericht wesentlich schwerer bemessen als das Verhalten des Untermieters“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Enrico Selig (Tel.: 0391 – 5 36 45 410), verantwortlich.

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