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Erster Trustcenter für eigenhändige Unterschriften


Von Signature Perfect KG

Startschuß für biometrische Authentikation mittels Unterschrift im Internet

Frankfurt am Main. 06.12.2001. Die Signature Perfect KG wird ab dem 1. Januar 2002 seinen Internetdienst zur Verifizierung eigenhändiger Unterschriften aufnehmen. Für den Endkunden im privaten Sektor bietet Signature Perfect die Möglichkeit, sich von seinem privaten PC aus als Nutzer registrieren zu lassen. Für alle im Internet präsenten Unternehmen stellt Signature Perfect entsprechende Tools zur problemlosen Einbindung zur Verfügung. Standardmäßig wird ein Plugin mitgeliefert, Word-Dokumente mittels eigenhändiger Unterschrift als beweisfähige elektronische Dokumente verwenden zu können.
Thumb Die Registrierung und der Abschluß eines Dienstleistungsvertrages erfolgen auf einfache Weise. Ab Dezember lässt sich unter der WEB-Site von Signature Perfect KG (www.signature-perfect.com) die notwendige Software herunterladen. Zusätzlich werden entsprechende Verweise zum Bezug der von Signature Perfect unterstützten Signature Pads (Unterschriftentabletts) zur Verfügung gestellt. Nach Anschluss des Signature Pads am USB-Port des PCs oder Notebooks und der Installation der Software kann sich jede Person über das Internet beim Verifizierungsdienst anmelden, ohne lange Wege in Kauf nehmen zu müssen. Voraussetzung ist neben den persönlichen Daten die Angabe der ID-Nr. des Personalausweises oder Passes sowie das Einverständnis zum Einzug der einmaligen Software-Lizenz per Lastschrift. Zusätzlich muß der Nutzer des Dienstes innerhalb von 3 Tagen eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses an den Anbieter schicken. Außer der einmaligen Gebühr zum Erwerb der Software werden dem Nutzer monatlich nur die erfolgreichen Verifizierungen seiner eigenhändigen Unterschriften in Rechnung gestellt. Monatliche Grundgebühren werden nicht erhoben. Das Verfahren steht in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie für den Einsatz elektronischer Signaturen. Die eigenhändige Unterschrift wird in Form eines Profils verwendet und stellt selbst ein Zertifikat im Sinne der EU-Richtlinien dar. Da gemäß § 127 BGB [Gewillkürte Schriftform] für die meisten Rechtsgeschäfte eine von der "qualifizierten elektronischen Signatur" abweichende "elektronische Signatur" gemäß § 2 Abs. 1 SigG genügt, können nun für fast sämtliche Bereiche der Rechtsgeschäfte eigenhändige Unterschriften als Willenserklärung für elektronische Dokumente verwendet werden. Der Service ist für alle Belange des elektronischen Dokumenten Managements interessant. Briefe, Bestellungen, Verträge und Emails können mit der eigenhändigen Unterschrift versehen werden. Mit der Verifizierung der Unterschrift können beweisfähige und damit verbindliche Dokumente erstellt werden. Auch für den elektronischen Handel bieten sich Vorteile. Warenhäuser können sich beispielsweise das Internet-Orderformular vom Besteller unterschreiben lassen. Der Besteller läßt seine eigenhändige Unterschrift verifizieren und dem Online-Anbieter liegt anschließend ein beweisfähiges elektronisches Dokument für die Bestellung vor. Mit diesem neuen Service bietet Signature Perfect jetzt eine neue Dimension an Sicherheit beim Geschäftsverkehr im Internet an. Hinweise zum Verfahren Die Verifizierung der eigenhändigen Unterschrift erfolgt nach Maßstäben der forensischen Schrifterkennung, also XY - Koordinaten, Schreibdruck und Schreibgeschwindigkeit, somit der ganzen Schreibdynamik. Auch werden nach jeder erfolgreichen Verifizierung die natürlichen Abweichungen der abgegebenen Unterschrift gespeichert, was zu einer besseren Erkennungsrate sowie zu einer erhöhten Sicherheit führt. Für alle Geschäftsabschlüsse wie Verträge, Bestellungen, etc. ist eine Willenserklärung notwendig. Eine solche Willenserklärung und das damit authentische Handeln kann nur durch aktive biometrische Merkmale wie Sprache oder eigenhändige Unterschrift erfolgen. Zur Beweisführung ist bei der Sprache ein Mensch als Zeuge notwendig. Zur Beweisführung bei der eigenhändigen Unterschrift auf Papier ist entgegen der weitläufigen Meinung, daß Faxe auch ausreichen, nach wie vor das Originaldokument zur Beweisführung nötig. Es wird daher ein Identifikationsmerkmal benötigt, das mit dem Individuum unverwechselbar verbunden ist und gleichzeitig dessen Willen bekundet. Dies ist auch bei elektronischen Dokumenten nach wie vor die eigenhändige Unterschrift.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nicole Körber, verantwortlich.

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