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Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2019: DCON vermeidet Ungleichbehandlung durch eigene Lösung


Von DCON Software & Service AG

Zum 01.01.2019 wird in Deutschland erstmalig per Gesetz ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von Angestellten gefordert – ein Zuschuss, der bis 2022 jedoch ausschließlich Neuverträge betrifft. Marc Baumgart, Vorstandsmitglied der DCON...
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Kaiserslautern, 08.10.2018 (PresseBox) - Zum 01.01.2019 wird in Deutschland erstmalig per Gesetz ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von Angestellten gefordert – ein Zuschuss, der bis 2022 jedoch ausschließlich Neuverträge betrifft. Marc Baumgart, Vorstandsmitglied der DCON Software & Service AG, kritisiert die daraus entstehende Benachteiligung von Mitarbeitern, die bereits heute die betriebliche Altersvorsorge nutzen. DCON will all seinen Mitarbeitern die gleichen Vorteile bieten und stockt von Anfang an freiwillig auch bereits bestehende Verträge auf 15% Bezuschussung auf.

Laut des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen ab 2019 erstmals alle neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen, bei denen der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, zu 15% von Seiten des Arbeitgebers bezuschusst werden. Für bereits bestehende Verträge gilt diese Regelung allerdings erst ab 2022 – mit Ausnahme der DCON Software & Service AG. Denn: DCON steuert den Zuschuss mit dem Inkrafttreten des BRSG sofort jedem seiner Mitarbeiter bei und macht somit keinen Unterschied zwischen Alt- und Neuverträgen.

Zuschuss bei DCON steigt für alle Verträge von 10% auf 15% ab 2019

Laut Vorstandsmitglied Marc Baumgart war das für ihn eine selbstverständliche Entscheidung: „Das neu erlassene Gesetz hat den Nachteil, dass es die Kollegen, die schon länger im Unternehmen beschäftigt sind und bereits Gebrauch von der betrieblichen Altersvorsorge machen, erst drei Jahre später berücksichtigt. Uns ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter bei DCON die gleichen Leistungen genießen. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, alle Verträge mit einer Entgeltumwandlung direkt mit 15% zu bezuschussen. Die freiwillige allgemeine Erhöhung auf 15% bedeutet für uns einen erheblichen finanziellen Mehraufwand, den wir für unsere Mitarbeiter gerne erbringen: Auch hier wollen wir ihnen mit der Wertschätzung begegnen, die sie verdienen."

Schon in der Vergangenheit fand diese Überzeugung Ausdruck in verschiedenen Vorteilen bei der betrieblichen Altersvorsorge für die Mitarbeiter von DCON: „Wir zahlen bereits seit Jahren, also schon vor Einführung des neuen Gesetzes, freiwillig 10% Zuschuss in die betriebliche Altersvorsorge unserer Mitarbeiter", so Baumgart. „Außerdem arbeiten wir mit einem Honorarberater zusammen, der Mitarbeiter individuell berät und von DCON bezahlt wird. Dadurch fallen für unsere Mitarbeiter keine Betreuungs- oder Abschlusskosten an und sie können den kompletten Einzahlungsbetrag plus unseren Zuschuss für sich sparen. Auch bei der Auswahl der Versicherungsanbieter standen nicht die Interessen des Unternehmens, sondern die Vertragskonditionen für den Arbeitnehmer im Mittelpunkt."

Gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr ausreichend

Durch die staatliche Förderung der Betriebsrente und das neue BRSG wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geschaffen, eigenständig für ausreichende Rentenleistungen im Alter vorzusorgen – Rentenleistungen, die die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr tragen kann.

Während die Zahl der Rentenempfänger von Jahr zu Jahr zunimmt, nimmt die der jungen Einzahler in die gesetzliche Rentenkasse ab. Hinzu kommen jährlich steigende Kranken- und Pflegeversicherungssätze, von denen auch die Rente betroffen ist, regelmäßige Erhöhungen des steuerpflichtigen Rentenanteils und eine Inflation, der die staatlichen Anpassungen der gesetzlichen Rente nicht ausreichend entgegenwirken können.

Indem DCON ab 2019 alle über das Unternehmen abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen zu 15% bezuschusst, unterstützt es die ausreichende Vorsorge seiner Mitarbeiter einheitlich: „Die betriebliche Altersvorsorge ist heute ein wichtiger Aspekt der finanziellen Absicherung im Alter. Mitarbeitern mit Altverträgen den Zuschuss noch jahrelang vorzuenthalten und sie dafür zu bestrafen, dass sie sich schon früher um ihre Vorsorge gekümmert haben, finden wir nicht passend“, so Marc Baumgart.



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