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Neues Rentenpaket 2019 und Flexi-Rente


Von SDL Seminarteam GmbH

Der Bundestag hat am 08. November das neue Rentenpaket beschlossen.

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Das zum 01.01.2019 in Kraft tretende Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung hat zum Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin tragfähig, solide und belastbar zu gestalten. Aus diesem Grund soll für den absehbaren Zeitraum bis 2025 eine doppelte Haltelinie eingeführt werden. Dabei soll das Sicherungsniveau der Renten bei mindestens 48 Prozent und der Beitragssatz bei maximal 20 Prozent liegen.

 

Zusätzlich sollen Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit besser abgesichert werden, indem das Ende der Zurechnungszeit für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und 8 Monaten verlängert und ab 2020 schrittweise bis zum Jahr 2031 auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird. Diese Verlängerung der Zurechnungszeit wird auch auf die Renten wegen Todes übertragen.

 

Erziehende Elternteile sollen ab dem 01. Januar 2019 für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern 6 Monate zusätzlich an Kindererziehungszeiten bzw. Bestandsrentner am 01.01.2019 einen zusätzlichen halben persönlichen Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.

 

Um Geringverdiener bei der Sozialabgabe zu entlasten, ist angedacht die bisherige Gleitzone zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich mit einer Obergrenze von 1.300 Euro weiter zu entwickeln, innerhalb dessen die niedrigeren Beiträge nicht mehr zu einer niedrigeren Rente führen sollen. Dabei bewirkt die längere Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung ab Rentenbeginn 2019 eine Rentensteigerung um ca. 70 Euro monatlich brutto. Die längeren Kindererziehungszeiten für Geburten vor dem 01.01.1992 führen bei den Bestandsrentnern (Mütterrente II) ab 01.01.2019 zu einer Rentenerhöhung brutto von monatlich 16,02 Euro (0,5 persönliche Entgeltpunkte). Versicherten werden rückwirkend für diese Kinder anstelle 24 Monaten nun 30 Monate Pflichtbeiträge für die Kindererziehung angerechnet.

 

Das Flexi-Rentengesetz

Bereits seit 01.07.2017 gilt das neue Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, umgangssprachlich als Flexi-Rentengesetz bezeichnet. Dadurch haben sich zum Teil attraktive Gestaltungen im Hinblick auf eine Teilrente ergeben bzw. können bei geschickter Festlegung des Weiterarbeitszeitraums neben einer Rente vorübergehend zusätzliche Hinzuverdienste neben einer Vollrente ermöglicht werden. Auch eine Beschäftigung neben einer vorzeitigen Altersrente ist nun versicherungspflichtig und führt ab Erreichen der Regelaltersgrenze zu einem Rentenzuschlag. Selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann weiterhin eine Steigerung des Rentenanspruchs bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erreicht werden.

 

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Wir informieren Sie aktuell, praxisnah und aus erster Hand in unserem Seminar: Das neue Rentenpaket und Flexi-Rente – aktuelle Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung am 29.11.2018 in Hannover und 21.02.2019 in Mannheim.

 

Ausführliche Informationen:

https://sdl-akademie.de/neues-rentenpaket-und-flexi-rente/


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christine Schick (Tel.: 06326 9658-999), verantwortlich.

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