PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

„Passive“ Endgeräte fallen künftig auch unter das ElektroG


Von stiftung elektro-altgeräte register

Endgeräte, die Ströme lediglich durchleiten werden ab dem 01.05.2019 registrierungspflichtig

Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Ab dem 01.05.2019...
Thumb

Fürth, 07.01.2019 (PresseBox) - Anders als zahlreiche andere EU-Staaten sieht die stiftung ear viele Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, sogenannte „passive“ Geräte, bislang nicht im Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Ab dem 01.05.2019 passt die stiftung ear ihre Praxis dahingehend an und stuft auch passive Endgeräte als Elektro- oder Elektronikgerät ein; diese werden damit registrierungs- und meldepflichtig.

Europäische Harmonisierung im Blick

„Unser Ziel ist es, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit anderen EU-Staaten umzusetzen. Damit arbeiten wir auf eine europaweite Harmonisierung hin, die im Sinne der Hersteller ist.“ kommentiert Stiftungsvorstand Alexander Goldberg die Änderung.

Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen

Auch bei passiven Produkten ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen wichtig. Während Endgeräte, in den Anwendungsbereich fallen, bleiben Bauteile auch weiterhin davon ausgenommen. Zu Endgeräten gehören beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen und Stromschienen. Als Bauteile eingestuft werden z. B. Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe.

Registrierungen einfach über das ear-Portal zu beantragen

Hersteller passiver Endgeräte sind verpflichtet, ihren Registrierungsantrag vor dem 01.05.2019 zu stellen. Dies kann ohne viel Aufwand über das ear-Portal vorgenommen werden. Informationen zum Registrierungsverfahren sowie den Pflichten, die sich aus dem ElektroG für Hersteller ergeben können, stellt die stiftung ear auf ihrer Website bereit. Nicht abschließende Beispiele für Elektrogeräte, die zusätzlich ab dem 01.05.2019 unter das Gesetz fallen, finden Sie hier.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, PresseBox.de, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 213 Wörter, 1930 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!