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Bundesgerichtshof: Rechtskräftige Urteile wegen geschlossenen Schiffsfonds


Von APS Rechtsanwalts GmbH

Erfolgreiche Klage gegen Emissionshaus Lloyds Fonds AG - Schadensersatzleistung von rund einer Million Euro
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Erstmals seit der Finanzkrise im Jahr 2008 sind in großem Umfang rechtskräftige Urteile ge-gen den Initiator eines geschlossenen Schiffsfonds ergangen. Der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 143/18 u.a.) hat das beklagte Emissionshaus Lloyds Fonds AG aus Hamburg nun final verpflichtet, an Investoren des geschlossenen Schiffsfonds "MS "Commander" Schiff-fahrtsgesellschaft mbh & Co. KG" aus dem Jahr 2005 die volle Anlagesumme mit Agio und plus Zinsen zurückzuzahlen. Basis hierfür sind die Entscheidungen des Hanseatischen Oberlan-desgerichts in Hamburg vom Frühjahr 2018 in einer Serie von Urteilen (unter anderem Az. 13 U 116/17). Die Lloyds Fonds AG hatte gegen diverse Entscheidungen jedoch beim Bundesge-richtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die nun zurückgewiesen wurden.

Damit sind die Hamburger Urteile rechtskräftig. 32 Anleger, deren Fälle in sechs Verfahren vor dem Bundesgerichtshof behandelt wurden, erhalten nun von der Lloyds Fonds AG rund 900.000 Euro Schadensersatz. Fünf weitere Investoren hatten bereits nach dem Spruch von vergangenem Frühjahr ihr Geld bekommen, da ihre Anlagesumme zu gering war, als dass die Beklagte hätte Nichtzulassungsbeschwerde erheben können. Insgesamt fallen den 37 Anle-gern, die geklagt hatten, damit rund eine Million Euro Schadensersatz zu.

Einer der Gründe für die Verurteilung waren massive Fehler im Prospekt der Lloyds Fonds AG - vor allem wegen Nicht-Aufklärung über Zwischengewinne. Hierbei hatte das Emissionshaus den Anlegern einen erheblichen Vorabgewinn verschwiegen, den die Fondsinitiatoren mit dem Verkauf des bereits vorhandenen Schiffes an die Fondsgesellschaft erzielt hatten. Denn weit vor der Initiierung des Fonds wurde die MS Commander in Auftrag gegeben und dann mit einem Vorabgewinn von 4,93 Millionen Euro an den Fonds veräußert. Mit diesem künstlich verteuerten Einkauf - eine der Einnahmequellen der Fondsindustrie - wurde das Vermögen des Fonds und somit der Anleger von Beginn an deutlich geschmälert. Schließlich standen hin-ter dem Verkäufer die vom Emissionshaus für den Fonds ausgewählten Vertragsreeder. Wä-ren die Anleger ordnungsgemäß über die wirtschaftlichen Hintergründe, die geschäftlichen Verflechtungen aller Mitspieler sowie deren damit verbundene Interessenkonflikte aufgeklärt worden, so hätten sie diese Kapitalanlage nicht gezeichnet.

Der Prozessbevollmächtigte für alle elf Klagen, Rechtsanwalt Niels Andersen von der Ber-liner APS Rechtsanwalts GmbH, erklärt hierzu: "Zum ersten Mal seit der Finanzkrise 2008 - die vor allem auch die geschlossenen Schiffsfonds in den finanziellen Abgrund gerissen hat -, ist eine Schadensersatzklage wegen Prospekthaftung gegen ein Emissionshaus geglückt, das einen Schiffsfonds aufgelegt hat. Besonders erfreulich ist, dass das Urteil die zwielichtige Praxis der horrenden Vorabgewinne bestraft hat. Schiffe zu beauftragen und dann teurer an die Anleger zu verkaufen, war gang und gäbe - Emissionshäuser, Reeder und oftmals Banken haben gemeinsam auf diese Weise enorme Gewinne über zum Teil komplexeste Strukturen erzielt. Gleichzeitig zeigt dieser Aspekt, dass es bei den Schiffsfonds selten um die Interessen der Investoren ging, sondern nur um den eigenen Profit."

Laut Andersen und seinem Kollegen Rechtsanwalt Andreas Falk sind diese Entscheidungen wegweisend für weitere Fälle von Schiffsfonds. "Da diese Praxis so umfassend bei der Aufla-ge von Schiffsfonds genutzt wurde, sind die nun vorliegenden Entscheidungen des Bundesge-richtshofes von unschätzbarem Vorteil. Uns liegen zahlreiche - noch nicht verjährte - Sach-verhalte vor, bei denen wir auf dieser Basis gute Aussichten für ähnliche Erfolge sehen", er-läutert Rechtsanwalt Falk.

Rechtsanwalt Andersen abschließend: "Um die Haftung des Fondsinitiators nachzuweisen, sind eine fundierte Recherche und die Aufdeckung dieser Zwischengewinne nötig - bei hohen rechtlichen Anforderungen. All dies ist uns dank umfassender und akribischer Recherche mit diesem Fall geglückt."


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Niels Andersen (Tel.: + 49 (30) 644 929 450), verantwortlich.

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