Mitte des Jahres müssen KRITIS-Unternehmen ihre IT-Sicherheit nachweisen
Im Mai 2018 mussten die ersten KRITIS-Unternehmen das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) vollständig umgesetzt haben. Bis Mitte dieses Jahres müssen alle weiteren KRITIS-Unternehmen entsprechend dem BSI-Gesetz §8a erstmals einen dokumentierten Nachweis der anforderungsgerechten Umsetzung durch eine qualifizierte Prüfstelle erbringen. Wer den Stichtag 30. Juni 2019 für den Nachweis nicht einhält, ...